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Einstweilige Anordnung

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Einstweilige Anordnung

Die einstweilige Anordnung greift für verschiedene Bereiche. Hierzu gehören zum Beispiel: einstweilige Anordnung im Familienrecht, als vorläufiger Rechtsschutz, im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens, im Finanzgerichtsprozess, in der Verfassungsgerichtsbarkeit, in der Zwangsvollstreckung, im Strafprozess, im Unterbringungsrecht oder im Rahmen einer Beschwerde.

Die einsteilige Anordnung stellt eine besondere Form des vorläufigen Rechtsschutzes dar. Das Gesetz sieht drei verschiedenen Arten und Phasen eines Verfahrens vor, besonders im Bereich des Familienrechts, die im Einzelnen aus Arrest, der einstweiligen Verfügung und der einstweiligen Anordnung besteht.

Um zu Vermeiden, dass Entscheidungen vor Ihrer Rechtskraft vollstreckt werden, wodurch möglicherweise rechtswidrige Zustände hergestellt würden, kann auf das Mittel der einstweiligen Anordnung zurückgegriffen werden. Sie kann nur dann Anwendung finden, wenn es sich hauptsächlich um eine Verpflichtungs-, Feststellungs- oder allgemeine Leistungsklage handelt.

Der Antragsteller benötigt einen Anordnungsanspruch oder er kann einen Anordnungsgrund glaubhaft machen. Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung ist das Gericht der Hauptsache zuständig, dort kann der Antrag gestellt werden.

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