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Fernabsatzgesetz

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Fernabsatzgesetz

Im Fernabsatzgesetzt (FAG) ist geregelt, in welcher Form der Verkäufer den Käufer über seine Rechte aufklären muss. Das Fernabsatzgesetzt findet bei allen Telefon- und Internetverkäufen Anwendung.

Kauft also ein Kunde in Ihrem Onlineshop etwas, muss er über viele Sachen aufgeklärt werden.

Hierzu zählt das Widerrufsrecht und das Rücktrittsrecht, indem Ihr Kunde darüber informiert wird, innerhalb welcher Frist er seinen Kauf widerrufen kann bzw. er von seinem Kauf zurücktreten kann. Es müssen auch Angaben zu den Versandkosten gemacht werden. Hier ist nicht nur ein kurzer Hinweis auf die Versandkosten ausreichend, sondern jeder Betrag, der erhoben wird, muss dort wieder zu finden sein. Auch die Rücksendekosten müssen in Ihrem Onlineshop im Detail aufgeführt werden. Durch das Fernabsatzgesetzt soll sichergestellt werden, dass er Kunde im Fall einer Rücksendung und dem damit verbundenem Rücktritt vom Kauf über seine Rücksendekosten informiert wird.

Bei all diesen Informationen rund um das Rücktrittsrecht, das Widerrufsrecht, die Versandkosten und die Rücksendekosten kann schon mal schnell etwas vergessen werden. Damit Ihnen das nicht passiert stellen wir Ihnen die passenden Texte, in denen das Fernabsatzgesetzt volle Berücksichtigung findet.

Protected Tags: Fern-Absatz-Gesetz, FAG, Fernabsatzgesetz Versandkosten, Fernabsatzgesetz Widerrufsrecht, Rücksendung, Rückgaberecht

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