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Fernabsatzvertrag

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Fernabsatzvertrag

Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden (§ 312 b BGB). D.h. Fernabsatzverträge sind Verträge, die ohne persönlichen Kontakt ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Telekopien, E-Mails, SMS, Rundfunk, Tele- und Mediendienste, etc. zustande kommen. Unter den Begriff des Fernabsatzvertrags fallen somit auch Verträge die in einem Online-Shop oder auf einer Plattform wie eBay, Amazon und Yatego zustande kommen. Im Falle des Abschlusses eines Fernabsatzvertrages treffen den Online-Händler besondere Informationspflichten gegenüber seinen Kunden. Darüber hinaus steht den Verbrauchern ein besonderes Widerrufs- und Rückgaberecht zu.

Um Fehlern bei der Informationspflicht und somit einer Abmahnung vorzubeugen, schließen Sie am besten noch heute ein Schutzpaket bei Protected Shops ab. Protected Shops liefert Ihnen alle Rechtstexte die sie für Ihr Online-Business benötigen.

Protected Tags: Fernabsatzvertrag, Vertragsabschluss ohne persönlichen Kontakt, Vertragsabschluss über Fernkommunikationsmittel

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Weiter: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

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