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Gesetz unlauterer Wettbewerb

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Gesetz unlauterer Wettbewerb

Unlauterer Wettbewerb liegt vor, wenn man mit seinem Verhalten als Verkäufer eindeutig zu weit geht und so gegen die allgemeinen guten Sitten verstößt. Auch für ein solches Fehlverhalten von Händlern gibt es ein Gesetz: das Gesetzt des unlauteren Wettbewerb. Es soll ein solches Fehlverhalten vermindern oder am besten ganz verhindern . Auch als Onlinehändler kann man schnell gegen dieses Gesetzt verstoßen, das viele Tatbestände aufweist. Hierzu gehören z.B. zu agressives Verkaufen, Nachahmung, Verleitung zur Vertragsverletzung, Verwertung fremder Leistungen, Irreführung, etc.

Sollten Sie nun wissentlich oder unwissentlich gegen einen dieser Punkte verstoßen haben und es wird eine Klage gegen Sie erhoben, kann dieses die verschiedensten Auswirkungen haben. Geklagt werden kann u.a. auf Herausgabe des dadurch entstandenen Gewinn, auf Unterlassung oder Beseitigung, etc. Da von dem Gestetz des unlauteren Wettbewerb alle Händler gleichermaßen erfasst werden, wird der Konkurenzkampf auf dem Markt ein gemildert und durch das Gesetzt darauf geachtet, dass niemand zu Schaden kommt.

Protected Tags: UWG, Unlauterer Wettbewerb, UWG, Verbraucherschutz Irreführende Werbung, Wettbewerbsrecht, Verstoss Wettbewerbsrecht, Gesetz unlauterer Wettbewerb

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