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Herkunftslandsprinzip

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Herkunftslandsprinzip

Eine wichtige Regelung, die Online-Shop-Betreiber in Deutschland betrifft ist das sog. Herkunftslandprinzip. Das Herkunftslandprinzip ist in § 3 TMG (TMG = Telemediengesetz) geregelt. Danach unterliegen Online-Shop-Betreiber, die ihren Sitz in Deutschland haben, den Anforderungen des deutschen Rechts auch dann, wenn sie ihre Waren in einem anderen EU-Staat geschäftsmäßig anbieten. Das bedeutet, dass für deutsche Shop-Betreiber immer deutsches Recht gilt, ob sie nun ihre Waren nach Deutschland oder ins EU-Ausland verkaufen. Gleichermaßen können sich dann Shop-Betreiber aus dem EU-Ausland auf das Recht ihres Heimatlandes berufen. Betreiber eines deutschen Online-Shops müssen Ihre Rechtstexte also auch dann nach den deutschen Gesetzesvorgaben gestalten, wenn Sie Ihre Waren ins EU-Ausland verkaufen. Gerne übernehmen wir für Sie diesen Teil der Arbeit und liefern Ihnen speziell auf Ihr Online-Business zugeschnittene Rechtstexte. Mit den Rechtstexten von Protected Shops machen Sie Ihr Online-Business sicher vor Abmahnungen durch Konkurrenten, Wettbewerbsvereine und Verbraucherschutzverbände.

Protected Tags: Herkunftslandsprinzip,§ 3 TMG, § 3 Telemediengesetz, geltendes Recht für deutsche Online-Shop-Betreiber

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