Unter Lieferfristen versteht man die Zeitspanne innerhalb welcher ein Händler seinem Kunden die bestellte Ware liefert. Auch hinsichtlich der Lieferfrist treffen den Unternehmer bestimmte Informationspflichten. Nach einem Urteil des Bundesgerichthofs (BGH, Urteil vom 7.4.2005 - I ZR 314/02) muss der Versand der Ware sofort erfolgen, sofern der Online-Shop-Betreiber auf seiner Homepage keine Angaben über Lieferfristen macht. Fehlt der Hinweis auf eine abweichende Lieferfrist handelt es sich hierbei um irreführende Werbung. Irreführende Werbung ist wiederum nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ein Abmahngrund. Möchten Sie also, dass Ihr Online-Shop sicher vor Abmahnungen ist, müssen sie die Angabe der Lieferfrist in jedem Fall beachten.
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