Unterlassungserklärungen sind eine unmittelbare Folge einer Abmahnung und unter Onlinehändlern keine Seltenheit. Nehmen wir einmal an, Sie haben vergessen im Impressum Ihres Online-Shops die Telefonnummer Ihres Unternehmens anzugeben. Einem Ihrer Mitbewerber fällt dies auf und über einen Anwalt, den Ihr Mitbewerber beauftragt hat, erhalten Sie nun eine berechtigte Abmahnung. Nun müssen Sie nicht nur die dadurch entstandenen Anwaltskosten begleichen, sondern erhalten zugleich eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung, die Sie unterzeichnen sollen. Diese strafbewehrte Unterlassungserklärung dient dazu die Wiederholungsgefahr auszuräumen. In dieser Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Erklärende eine bestimmte Handlung in Zukunft nicht wieder vorzunehmen. In dem vorgenannten Fall müssten Sie also unterzeichnen, dass Sie die Eintragung Ihrer Telefonnummer ins Impressum unverzüglich vornehmen. Sofern sie allerdings aufgrund der Rechtstexte von Protected Shops eine Abmahnung erhalten und von unserer Haftungsübernahmegarantie Gebrauch machen möchten, reichen Sie uns diese Unterlagen bitte umgehend ein. Dies ist zwingend erforderlich, damit unsere Rechtsexperten die Unterlagen genau prüfen können und so für Sie tätig werden können.
| Protected Tags: | Unterlassungserklärung, Abmahnung, Unterlassungserklärung und EV |
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