Beim Vertragsschluss im Internet sind insbesondere die Vorschriften über den Vertragsschluss über sogenannte Fernkommunikationsmittel zu beachten. Unter den Begriff der Fernkommunikationsmittel fallen auch Telemediendienste wie Online-Shops und eBay-, Amazon- oder Yatego-Präsenzen. Nach den vorgenannten Vorschriften haben die Anbieter von Waren über solche Telemediendienste bestimmte Vorgaben zu beachten. Sie müssen vor Vertragsschluss dem Kunden die Möglichkeit geben ihre AGB, Widerrufsbelehrung & Co. einzusehen. Stellt der Online-Händler seinen Kunden diese Informationen nicht zur Verfügung, setzt er sich der Gefahr aus, durch Konkurrenten oder Wettbewerbsvereine und Verbraucherschutzverbände abgemahnt zu werden. Wollen Sie Ihren Online-Shop vor solchen Abmahnungen schützen, dann erwerben Sie noch heute eines unserer Schutzpakete.
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