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Wertersatz im Fernabsatzgeschäft

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Wertersatz im Fernabsatzgeschäft

Zum 01.08.2011 hat sich die Rechtslage zum Wertersatz im Fernabsatzrecht geändert. Neue Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch traten in Kraft. Seit Ablauf der Übergangsregelung am 04.11.2011 müssen Online-Händler ihre Kunden über die neuen Folgen des Widerrufs in ihren Widerrufsbelehrungen aufklären. § 312 d BGB regelt nunmehr, dass der Kunde immer dann Wertersatz zu leisten hat, soweit er die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht und er zuvor vom Unternehmer auf diese Rechtsfolge hingewiesen und über sein Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt worden ist oder von beidem anderweitig Kenntnis erlangt hat. Bis zum 4.11.2011 mussten alle Online-Shop-Betreiber ihre Widerrufsbelehrungen dieser neuen gesetzlichen Vorgabe anpassen. Haben auch Sie Ihre Widerrufsbelehrung entsprechend geändert oder ist Ihnen die neue Rechtslage völlig fremd? Womöglich wissen Sie nicht, wie Sie die neue Regelung rechtssicher in Ihre Widerrufsbelehrung einbinden können. Haben Sie vielleicht Schwierigkeiten bei der Formulierung? In diesem Fall helfen wir Ihnen gerne weiter. Werden Sie noch heute Kunde von Protected Shops und wir übernehmen die rechtssichere Gestaltung Ihrer Rechtstexte. Hinzukommend bieten wir Ihnen als Protected Shops-Kunde noch einen ganz besonderen Service an. Durch unsere Update-Flatrate halten wir Sie immer auf dem aktuellen Stand, denn sobald sich die Rechtslage einmal ändert, erhalten Sie von uns umgehend eine E-Mail und Sie können sich die aktuellen Texte sofort herunterladen. So wird eine gesetzliche Änderung wie die zur neuen Widerrufsbelehrung niemals an Ihnen vorbeigehen.

Protected Tags: Wertersatz im Fernabsatzgeschäft, neue Regelung, Rechtsfolgen des Widerrufs, § 312 d BGB, Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise

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