

Das AG Winsen hat mit Urteil vom 28.06.2012, (Az.: 22 C 1812/11) entschieden, dass die Widerrufsfrist bei einer über den Fernabsatz bestellten Ware erst beginnt, wenn die Ware in den Machtbereich des Empfängers übergegangen ist, dagegen noch nicht wenn diese bei einem nicht bevollmächtigten Nachbarn abgegeben wurde.
Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm entschied mit Urteil vom 02.07.2009 (Az.: 4 U 43/09), dass die Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung eines Internethändlers gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstößt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 03.03.2011 (Az. 6 U 231/09) entschieden, dass ein Einzelhandelsunternehmen, das im Internet mit dem niedrigsten Preis für ein Produkt wirbt, welches in Ihren Offline Verkaufsstellen unterschiedlich teuer ist, deutlich machen muss, für welche Verkaufsstellen dieser Preis gilt. Daran fehlt es, wenn auf einer Seite, die sich auf die Verfügbarkeit einer bestimmten Ware in einer Verkaufsstelle, in der ein höherer Preis verlangt wird, bezieht, der niedrigste Preis erscheint, ohne dass deutlich und unmissverständlich darauf hingewiesen wird, dass der Preis in dieser Verkaufsstelle nicht gilt.
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Aschaffenburg (Az.: 2 HK O 54/11) muss ein geschäftsmäßig genutztes Facebook-Profil ein Impressum beinhalten, das den Voraussetzungen des § 5 TMG entspricht. Fehlt ein entsprechendes Impressum; liegt ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß vor.
Nur wenige Anbieter jugendgefährdenden oder entwicklungsbeeinträchtigenden Internetangeboten, beispielsweise sog. 3D-Shooter oder Erotikangeboten, sind sich darüber im Klaren wie wichtig die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten ist.