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Bundesverwaltungsgericht: Zur Ergänzungsregistrierung beim Inverkehrbringen von Elektrogeräten unter neuem Markennamen

14.06.2010

Bundesverwaltungsgericht über die Ergänzungsregistrierung bei dem Inverkehrbringen von Elektrogeräten unter einem neuen Markennamen

Hat ein Händler, der registriert ist,  laut § 3 Abs. 11 ElektroG das Recht, Geräte unter einem neuen Markennamen und/oder Geräte anderer Gerätearten in Verkehr zu bringen, ohne dass sie ergänzend registriert sind? In einem neuen Urteil spricht sich das Bundesverwaltungsgericht strikt dagegen aus.

Versuch einer Begriffserläuterung: Laut Elektrogesetz das Inverkehrbringen eines Elektrogerätes

16.12.2009

Jeder Hersteller steht laut § 6 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 ElektroG in der Pflicht, sich bei der Stiftung EAR registrieren zu lassen, bevor es zum Inverkehrbringen von Elektro- oder Elektronikgeräten in Deutschland kommt. Nur, wann ist die Rede eines tatsächlichen Inverkehrbringens in Deutschland? Der folgende Beitrag der IT-Recht Kanzlei beschäftigt sich mit diesem Thema.

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten haben auch fremde Altgeräte auf eigene Kosten zu entsorgen

27.11.2009

Heute entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass das Elektro- und Elektronikgesetz die Hersteller dieser Geräte rechtens dazu verpflichtet, die auf den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bereitgestellten und mit alten Geräten gefüllten Behältnisse auf eigene Kosten zurück zu nehmen und für die Entsorgung zu sorgen, auch soweit dort fremde Altgeräte enthalten sind.

Unzulässig ist: die Registrierung von Elektrogeräten unter dem Markenbegriff ,,fremde/wechselnde Marke''

26.10.2009

Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof entschied mit dem Beschluss vom 07.09.2009 (Az. 20 ZB 09.1694), dass eine Registrierung mehrerer Geräte unter dem Markennamen ,,fremde/wechselnde Marke'' nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Registrierung erfüllt.

 

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