
Das Landgericht Detmold verbot der Antragsgegnerin, im Geschäfts-Verkehr für den Wettbewerbs-Zweck auf der Handelsplattform ''Amazon'' Flachbildschirme innerhalb des Versandhandels zu verkaufen, wo in der Artikelbeschreibung der Eintrag ''5 Jahre Garantie'' verzeichnet wird...
>Innerhalb eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 8 O 23/10) setzte das Landgericht Detmold vor kurzem einen Streitwert von 15.000 Euro fest. Bei der Antragsgegnerin handelte es sich um eine Person, die sich bei Amazon einen Fehltritt erlaubt hatte.