
In diesem Beitrag sollen auf der Grundlage neuerer Rechtsprechung im Bereich der Impressumspflicht nach § 5 TMG aktuelle Tendenzen in diesem Bereich behandelt werden. Es soll verdeutlicht werden, wie wichtig dieses Thema in der Praxis ist.
Ebay-Händler aufgepasst: Laut Urteil vom 04.08.2009; Az.: 4 U 11/09 des
OLG Hamburg, können nicht korrekte Informationen innerhalb der
rechtlichen Angaben über den Anbieter nicht durch ein richtiges
Impressum auf der mich-Seite geheilt werden.
Wann ist die Rede von einer Anbieterkennzeichnungspflicht? Was muss man im Impressum angeben und wie soll es gestaltet werden. Das BMJ publiziert einen Leifaden.
Seit gut drei Jahren wird die Impressumspflicht (auch Anbieterkennzeichnungspflicht) durch das Telemediengesetz (TMG) als die Nachfolgenorm des Teledienstgesetzes (TDG) für geschäftsmäßige Internet Auftritte gesehen. Zwischenzeitlich gibt es viele neue Urteile, die die Rechtsprechung und Konkretisierung des Gesetzestextes festigen. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Pflicht zur Veröffentlichung eines Impressums, die sich aus dem § 5 TMG ergibt. Außerdem erhalten Sie einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung (2008-2010).
Nach dem Urteil vom 16. Oktober 2008 durch den Europäischen Gerichtshof, ist die Angabe der Telefonnummer in einem Impressum nicht unbedingt nötig. Aber die Veröffentlichung lediglich der Telefonnummer ist nicht ausreichend, um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
Häufige Frage: "Was darf man mit der Telefonnummer im Impressum machen?"
Ebay-Händler aufgepasst: Laut Urteil vom 04.08.2009; Az.: 4 U 11/09 des OLG Hamburg, können nicht korrekte Informationen innerhalb der rechtlichen Angaben über den Anbieter nicht durch ein richtiges Impressum auf der mich-Seite ''geheilt'' werden.