

Laut § 18 II BattG treffen Hersteller, welche gewerblich Batterien in Deutschland in Verkehr bringen bestimmte Hinweispflichten.
Dass ab dem 1. Dezember 2009 das Melderegister für die Anzeige des Inverkehrbringens von Batterien laut Batteriegesetz über die Internet-Seite des UBA zur Verfügung stehen wird, darauf weist das Umweltbundesamt hin.
Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der den Vertrieb, die Rücknahme und die Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren an europäisches Recht anpasst, ist am Mittwochvormittag im Umweltausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen worden.
Wer Batterien herstellt oder verkauft, hat eine ganze Reihe von Vorschriften bezüglich der Entsorgung und Kennzeichnung der Batterien zu beachten. Die folgenden Leitfragen/-punkte können bei der Auffindung der entscheidenden Regelungen behilflich sein.
Am 15. August diesen Jahres hatte die IT-Recht-Kanzlei berichtet, dass die bislang geltende Batterieverordnung (BattV) zum 26.09.2008 durch ein Batteriegesetz (BattG) ersetzt werden soll. Die Verabschiedung dieses Gesetzes hat sich nun jedoch beträchtlich verzögert, sodass vor 2009 wohl mit keiner Neuregelung zu rechnen ist. Klar ist jedoch, dass auf kurz oder lang die Batterieverordnung durch das neue Gesetz, das die europarechtlichen Vorgaben umsetzen soll, abgelöst wird.
Wie die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein berichtet, soll die derzeit geltende Batterieverordnung zum 26.09.2008 durch ein Batteriegesetz abgelöst werden. Dies sieht ein aktueller Entwurf für ein Gesetz über das in Verkehr bringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien (Batteriegesetz-BattG) des Bundesumweltministeriums vor. Die Anhörung der beteiligten Kreise hat bereits begonnen.