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KG Berlin: Die Aussage "Zwei CPU-Kerne 2x2800 MHz=5600 MHz" ist falsch und irreführend

05.02.2009

Die IT-Recht Kanzlei hat von einer aktuellen Entscheidung des KG Berlin Kenntnis erlangt, welche die Werbung "Zwei CPU-Kerne 2x2800 MHz = 5600 MHz" als objektiv unwahr (und irreführend) bewertet. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass die angesprochenen Verkehrkreise nicht auf die Angabe "5600 MHz" hereinfallen würden. Die Beweislast liege insoweit bei dem Werbenden.

CPU-Werbung: Ist die Bezeichnung "4 x 2,4 GHz = 9,6 GHz" eine irreführende Werbung?

21.01.2008

Onlinehändler, die gewerblich CPUs im Internet vertreiben, sehen sich häufig mit der Frage konfrontiert, wie sie Multikern-Prozessoren bewerben dürfen. Ist es etwa zulässig, bei Multikern-Prozessoren die Prozessortaktung als Summe der Einzeltaktungen der einzelnen Kerne anzugeben?

 

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