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Neuregelung der ChemVerbotsV: Handel mit wasserstoffperoxidhaltigen Produkten wird erschwert

22.08.2008

Wasserstoffperoxidhaltige Produkte mit einer Konzentration von mehr als 12 % dürfen über den Versandhandel nicht mehr an private Endverbraucher abgegeben werden. Dies wird insbesondere Online-Shops für Schwimmbadpflege betreffen, die Wasserstoffperoxid als Alternative zur chlorhaltigen Wasserpflege anbieten.

Handel mit wasserstoffperoxidhaltigen Produkten wird erschwert – Neuregelung der ChemVerbotsV

22.08.2008

Über den Versandhandel dürfen wasserstoffperoxidhaltige Produkte mit einer Konzentration von über 12 % nicht mehr an private Endverbraucher veräußert werden. Besonders Online-Shops für Schwimmbadpflege betrifft dies, welche als Alternative zur chlorhaltigen Wasserpflege Wasserstoffperoxid anbieten.

Bitte beachten: Das Anbieten von chemikalischen Produkten im Internet will gelernt sein!

10.08.2007

Zur Zeit sind einige Abmahnungen im Umlauf, die sich an diejenigen Anbieter von chemikalischen Produkten richten, die dem Chemikaliengesetz nicht genügend Beachtung schenken. Dieses sieht beispielsweise vor, dass bei der Werbung für Biozid-Produkte ein ausdrücklicher Warnhinweis erfolgt.

 

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