
Urteils-Spruch
In diesem Urteil ( LG Essen, 19.08.2009; Az. 44 O 117/07) geht es vorwiegend um zwei Vorwürfe:
Inverkehrbringen von chemischen Substanzen ohne ausreichend markiertes Paket
Inverkehrbringen von chemischen Substanzen in einem nicht in deutscher Sprache gekennzeichneten Kanister
Bei beiden Fällen ist bei den chemischen Substanzen die Rede von einer Ethanol-Mischung. So eine Mischung verwendet man z.B. für den Brenner bei künstlichen Kaminen. Es handelt sich hier um zwei Händler, die diese Substanz in größerer Menge über die Online Plattform eBay absetzten.
Da beide Verhaltensweisen gegen das bestehende Chemikalienrecht verstoßen, wurden beide verurteilt.
Die ist nicht leicht zu kontrollieren und beinhaltet zahlreiche Produkte. Daher soll in einem weiteren Gespräch ein allgemeiner Überblick über die bestehenden Bestimmungen für das Versenden von Chemikalien dargestellt werden.
Wasserstoffperoxidhaltige Produkte mit einer Konzentration von mehr als 12 % dürfen über den Versandhandel nicht mehr an private Endverbraucher abgegeben werden. Dies wird insbesondere Online-Shops für Schwimmbadpflege betreffen, die Wasserstoffperoxid als Alternative zur chlorhaltigen Wasserpflege anbieten.
Über den Versandhandel dürfen wasserstoffperoxidhaltige Produkte mit einer Konzentration von über 12 % nicht mehr an private Endverbraucher veräußert werden. Besonders Online-Shops für Schwimmbadpflege betrifft dies, welche als Alternative zur chlorhaltigen Wasserpflege Wasserstoffperoxid anbieten.
Zur Zeit sind einige Abmahnungen im Umlauf, die sich an diejenigen Anbieter von chemikalischen Produkten richten, die dem Chemikaliengesetz nicht genügend Beachtung schenken. Dieses sieht beispielsweise vor, dass bei der Werbung für Biozid-Produkte ein ausdrücklicher Warnhinweis erfolgt.