

Wasserstoffperoxidhaltige Produkte mit einer Konzentration von mehr als 12 % dürfen über den Versandhandel nicht mehr an private Endverbraucher abgegeben werden. Dies wird insbesondere Online-Shops für Schwimmbadpflege betreffen, die Wasserstoffperoxid als Alternative zur chlorhaltigen Wasserpflege anbieten.
Über den Versandhandel dürfen wasserstoffperoxidhaltige Produkte mit einer Konzentration von über 12 % nicht mehr an private Endverbraucher veräußert werden. Besonders Online-Shops für Schwimmbadpflege betrifft dies, welche als Alternative zur chlorhaltigen Wasserpflege Wasserstoffperoxid anbieten.
Zur Zeit sind einige Abmahnungen im Umlauf, die sich an diejenigen Anbieter von chemikalischen Produkten richten, die dem Chemikaliengesetz nicht genügend Beachtung schenken. Dieses sieht beispielsweise vor, dass bei der Werbung für Biozid-Produkte ein ausdrücklicher Warnhinweis erfolgt.