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Festpreise nach der Arzneimittelfestpreisverordnung gelten auch für grenzüberschreitenden Arzneimittelversand

25.06.2008

Das OLG Frankfurt/Main entschied mit Urteil vom 29.11.2007 (Az. 6 U 26/07), dass die Festpreise nach der Arzneimittelfestpreisverordnung auch für den Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland gelten.

LG Köln: Keine Gesundheitsreisen aus der Apotheke

10.06.2008

Eine aktuelle Entscheidung des Landgericht Köln befasst sich mit Wettbewerbsverstößen bei Apotheken durch Ausweitung ihres Sortiments (LG Köln, Urteil vom 10.04.2008, Az. 31 O 825/07 – nicht rechtskräftig).

Arzneimittelgesetz: Verstöße haben Folgen!

07.05.2008

Sie sind Händler und vertreiben Potenzmittel, Muskelpräparate oder ähnliches? Achten Sie darauf, dass es sich bei Ihrer Ware nicht um verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt. Ansonsten laufen Sie Gefahr, wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz angezeigt zu werden bzw. eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu erhalten.

Versandhandel mit Arzneimitteln darf Drogeriemärkte einbeziehen

14.03.2008

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern entschieden, dass Versandapotheken für das Einsammeln von Bestellungen und die Aushändigung der bestellten Arzneimittel den Dienst von Drogeriemärkten in Anspruch nehmen dürfen.

BGH: Zulässigkeit des von DocMorris betriebenen Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss nochmals überprüft werden

28.12.2007

Der BGH hat am 20.12.07 eine vorinstanzliche Entscheidung, mit der ein früheres Vorstandsmitglied der von den Niederlanden aus agierenden Internet-Apotheke DocMorris zur Unterlassung des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und der darauf bezogenen Werbung verurteilt worden ist, aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Handlungsanleitung: Wie verkauft man rechtssicher Medikamente im Internet?

13.09.2007

Der Verkauf von Arzneimitteln im Internet ist ein Geschäft, das mit Vorsicht zu genießen ist. So ist die Abgabe von Arzneimitteln ein besonders sensibler Bereich, der in erhöhtem Maße durch Gesetze, Verordnungen und Urteile geregelt ist - gerade was den elektronischen Handel bzw. Versandhandel von Arzneimittel anbelangt. Wer sich nicht daran hält, dem drohen neben wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Bußgelder und sogar strafrechtliche Konsequenzen. Im Folgenden beantwortet die IT-Recht Kanzlei die wichtigsten Fragen zu diesem heiklen Thema.

 

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