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LG Koblenz: Kein Altersverifikationssystem bei Tabak- und Alkoholversand nötig!

10.04.2008

Das Landgericht Koblenz entschied im August letzten Jahres (2007), dass der Vertrieb von Tabakwaren (und Alkohol) über das Internet keinen jugendschutzrechtlichen Beschränkungen unterliegt. Insbesondere sei § 10 JuSchG nicht anwendbar.

 

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