

Müssen auch gebrauchte Textilerzeugnisse mit einer Rohstoffgehaltsangabe versehen sein?
Händler, die Textilerzeugnisse im Internet vertreiben, haben darauf zu achten, bezüglich der verwendeten Fasern keine Phantasiebezeichnungen zu verwenden. Nur, wie dürfen die Textilfasern überhaupt bezeichnet werden?
"Beim 2. mal tuts nicht mehr ganz so weh". Dies war die Aussage eines Online-Händlers, der innerhalb einer Woche zweimal abgemahnt wurde. Die zweite Abmahnungbezog sich dabei auf Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz, die zurzeit sehr häufig Gegenstand von Abamhnungen sind (insbesondere die Firma VK Fashion Retail GmbH & Co Schwerin KG mahnt häufig wegen angeblicher Verstöße gegen das TextilKennzG ab). Grund genug, um noch einmal auf die FAQ der IT-Recht Kanzlei hinzuweisen, die sich eingehend mit dem Thema "Textilkennzeichnung" beschäftigen.
Unzureichende Rohstoffgehaltsangaben in Zusammenhang mit dem Verkauf von Textilien sind ein häufiger Abmahngrund. Die IT-Recht Kanzlei listet im Folgenden diejenigen Erzeugnisse auf, die nicht mit einer Rohstoffgehaltsangabe versehen werden müssen.
Das Landgericht Frankenthal hatte zu entscheiden, ob unzureichende Rohstoffgehaltsangaben in Zusammenhang mit dem Verkauf von Textilien abmahnbar sind.
Das Textilkennzeichnungsgesetz ("TextilKennzG") ist in aller Munde. Dies liegt daran, dass nur wenige Textilhändler den rechtssicheren Verkauf von Textilerzeugnissen im Internet tatsächlich beherrschen - was wiederum von Abmahnern ausgenutzt wird. Folge 3 unserer FAQ beschäftigt sich nun mit den Fällen, bei denen das TextilKennzG von vornherein überhaupt nicht bzw. nur eingeschränkt beachtet werden muss.
Das Textilkennzeichnungsgesetz ("TextilKennzG") ist in aller Munde. Dies liegt daran, dass nur wenige Textilhändler den rechtssicheren Verkauf von Textilerzeugnissen im Internet tatsächlich beherrschen - was wiederum von Abmahnern ausgenutzt wird. Folge 2 unserer FAQ zum TextilKennzG zeigt Ihnen, wie Sie sich vor Abmahnungen schützen können, wie im Einzelnen die Textil-Kennzeichnungspflicht umzusetzen ist und was man hierbei insbesondere bei eBay zu beachten hat.
Das Textilkennzeichnungsgesetz ("TextilKennzG") ist in aller Munde. Dies liegt daran, dass nur wenige Textilhändler den rechtssicheren Verkauf von Textilerzeugnissen im Internet tatsächlich beherrschen - was wiederum von Abmahnern ausgenutzt wird. Die neue FAQ der IT-Recht Kanzlei zeigt Ihnen, wie Sie die Vorgaben des TextilKennzG erfüllen und sich somit vor Abmahnungen schützen können. Die Folge Nr.1 führt dabei in die "Basics" zum TextilKennzG ein.