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Urteil zum Versand von Chemikalien

29.06.2010

Die rechtliche Sachlage hinsichtlich des Umgangs mit Gefahrstoffen wird sich in der unmittelbaren Zukunft noch häufiger ändern. So wird  ab Dezember 2010 z.B. das  GHS3-Kennzeichnungssystem in ganz Europa eingeführt. Dadurch werden die bisherigen Piktogramme ersetzt. Außerdem findet   momentan auch das Gespräch von einer Übernahme der Informationskennzeichnung nach NEPA 7044 („hazard diamond“) aus den USA statt. Da im Zuge der sich aktuell entwickelnden  Umwelt- und Klimaschutzpolitik der EU kann man jederzeit damit rechnen, dass der Handel mit bestimmten chemischen Produkten oder Produktklassen eingeschränkt oder sogar verboten wird. Die Produkte müssten dann ggf. vom Markt genommen werden oder unter besonderen Auflagen verkauft werden.

 

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