
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 21.12.2010 (Az.: I-4 U 142/10) entschieden, dass ein Verstoß gegen den eBay-Grundsatz, nachdem ein Händler nicht mehr als drei gleichartige Artikel einstellen darf, keinen Wettbewerbsverstoß darstellt.
In dem folgenden Beitrag geht es um die umsatzsteuerrechtlichen Voraussetzungen für eine elektronische Übermittlung von Rechnungen.
Wer maßgeblich als sogenannter faktischer Direktor die Geschicke einer Limited nach außen beeinflusst, kann in Anspruch genommen werden, wenn er neben der Limited ein wettbewerbswidriges Verhalten aufweist. In einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschied so das LG Darmstadt (LG Darmstadt, Urteil vom 09.01.2007, 16 O 241/06), dass auch innerhalb einer Störerhaftung für Wettbewerbsverstöße der Limited der faktische Dirketor auf Unterlassung haftet.