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Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für Kartenzahlung verlangen

21.05.2010

Ryanair darf Barzahlung ausschließen, jedoch keine zusätzlichen Gebühren für Kartenzahlung verlangen – auch für Online-Händler interessant.

Am 20.05.2010 entschied der BGH über die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, wo es gegen die Verwendung von Klauseln hinsichtlich Zahlungsmodalitäten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens ging.
 

 

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