
Ryanair darf Barzahlung ausschließen, jedoch keine zusätzlichen Gebühren für Kartenzahlung verlangen – auch für Online-Händler interessant.
Am 20.05.2010 entschied der BGH über die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, wo es gegen die Verwendung von Klauseln hinsichtlich Zahlungsmodalitäten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens ging.