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Es wurden 5 Artikel zu Ihrer Suchanfrage nach "abgabe klausel" gefunden.

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17.12.2008

LG Essen: Vierzehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 25.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Essen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 1-8 O 200/08) einen Streitwert von 25.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt vierzehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

17.01.2007

Sind Teillieferungs- und Vorkasseklauseln in AGB sowie die Werbung mit Selbstverständlichkeiten wettbewerbswidrig?

Einen sehr interessanten Beschluss hat das OLG Hamburg (Beschluss vom 13.11.2006 5 W 162/06) Ende letzten Jahres erlassen. Dabei ging es insbesondere um die Frage der Abmahnfähigkeit mehrerer AGB-Klauseln, die sich immer wieder in typischen Onlineshop-AGB befinden - wie etwa die Klausel „Teillieferungen sind zulässig“ ( = 332.000 Google-Treffer) oder „Versand der Ware erfolgt gegen Vorkasse“ ( = 732.000 Google-Treffer).

26.06.2007

Zweiwöchiges Widerrufsrecht bei Amazon doch nicht wettbewerbswidrig?

Wie der Mediendienst www.shopbetreiber-blog.de berichtet, hat das Landgericht Berlin mit Urteil v. 24.5.2007 (16 O 149/07) entschieden, dass die Verwendung einer Widerrufsbelehrung, die auf eine zweiwöchige Widerrufsfrist für Verbraucher hinweist, im Zusammenhang mit Verkaufsgeschäften über die Internetplattform amazon-Marketplace in der Regel nicht unzulässig und/oder wettbewerbswidrig ist.

06.10.2008

Sind falsche AGB abmahnfähig? (Auswirkungen der UGP-Richtlinie)

Noch bis vor kurzem war die Frage streitig, ob unwirksame (weil rechtswidrige) AGB in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht zu beanstanden sind, also abgemahnt werden können. Dieses Problem hat sich mittlerweile (gerade vor dem Hintergrund der noch immer nicht in nationales Recht umgesetzten UGP-Richtlinie) geklärt – wieder einmal zu Ungunsten der Online-Händler.

31.08.2007

Achtung Abmahnung: Können Sie sich auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirklich verlassen?

Nachfolgend präsentiert die IT-Recht Kanzlei eine Übersicht derjenigen AGB-Klauseln, die immer mal wieder gerne abgemahnt werden. Schon an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Gerichte in Deutschland die Abmahnfähigkeit von AGB-Klauseln recht unterschiedlich bewerten. So sind manche Gerichte der Ansicht, dass AGB-Klauseln so gut wie gar nicht abmahnfähig sind. Andere setzen dagegen bereits jeden kleineren rechtlichen Fehler mit einem „nicht nur unerheblichen“ (und damit auch abmahnfähigen) Wettbewerbsverstoß gleich.

 

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