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Es wurden 5 Artikel zu Ihrer Suchanfrage nach "abmahnung gründe" gefunden.

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07.08.2007

Sind falsch angegebene Mehrwertsteuersätze per se abmahnfähig?

Können im Internet angegebene Endpreise, bei denen eine zu niedrige Umsatzsteuer angesetzt wurde, durch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sanktioniert werden? Das OLG Oldenburg entschied sich dagegen, da in diesem Falle eine unlautere Wettbewerbshandlung nicht zu erkennen sei.

Verkauf von Weisser Ware28.08.2008

Klimagerätehersteller REMKO bessert nach

Mit News vom 30. Mai 2008 berichtete die IT-Recht Kanzlei, dass die in den "REMKO"-Prospekten enthaltenen Leistungsdaten nicht den rechtlichen Energiekennzeichnungsvorschriften genügen. Nun reagierte der Klimagerätehersteller REMKO und teilte der IT-Recht Kanzlei mit, dass mittlerweile alle Angaben gemäß der Durchführungsrichtlinie 2002/31/EG im Internet nachgebessert worden seien.

01.02.2007

Sie hilft nicht, ist keinesfalls ungefährlich, aber jeder hat sie - Die salvatorische Klausel

Füttert man Google mit den Schlagwörtern „Salvatorische Klausel” und „AGB”, spuckt die Suchmaschine einem etwa 290.000 Treffer aus – folglich enthalten immer noch eine irrwitzige Zahl an Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine solche Klausel. Dies ist nicht wirklich verständlich, da die „salvatorische” Klausel bestenfalls unschädlich ist, sich aber im ungünstigsten Falle bei einer schlampigen Formulierung gar als Abmahngefahr entpuppen kann.

Verkauf von Kondomen03.12.2008

Verhütung juristischer Unfälle im Online-Handel mit Kondomen

Den Umgang mit Kondomen sollte nicht nur der Endverbraucher sicher beherrschen, auch die Händler müssen einige Vorkenntnisse mitbringen. Denn wer Kondome bisher unter der Kategorie „Spielzeug“ verortet hat, wird umdenken müssen – der Gesetzgeber sieht die Sache nämlich anders.

Verkauf von Modellflieger15.05.2008

LG Bückeburg: „abenteuerlich“ überhöhter Gegenstandswert in einer Abmahnung spricht für Rechtsmissbrauch

Mit Urteil vom 22.04.2008 (Az. 2 O 62/08) wies das LG Bückeburg den Antrag eines Online-Händlers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Wettbewerber wegen Rechtsmissbrauchs zurück. Darüber hinaus nahm es zu einigen beliebten Abmahngründen im Internet Stellung und kam dabei zu teilweise überraschenden Ergebnissen.

 

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