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Es wurden 17 Artikel zu Ihrer Suchanfrage nach "abmahnungen händler ware" gefunden.

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Internetrecht15.01.2008

Abmahnungen: "Weiße Ware"-Händler sind zur Zeit besonders gefährdet!

Zur Zeit werden viele Online-Händler abgemahnt, die im Internet "Weiße Ware" verkaufen und dabei die zwingenden Regelungen zur Anbieterkennzeichnung nicht hinreichend beachten.

Verkauf von Weisser Ware27.02.2009

Welche Haushaltsgeräte sind von der Pflicht zur Energiekennzeichnung ausgenommen?

Händler von "weißer Ware" haben beim Verkauf unbedingt darauf zu achten, ihre Geräte nach den Vorgaben der Energieverbrauchs-kennzeichnungsverordnung (EnVKV) zu kennzeichnen. Ansonsten drohen Abmahnungen. Nur, welche Geräte sind von der lästigen Energiekennzeichnungspflicht ausgenommen?

Verkauf von Weisser Ware17.11.2007

Keine Chance den Abmahnungen: Verkauf von Weißer Ware im Internet

Der Verkauf von Haushaltsgeräten (aufgrund ihrer Farbe auch gerne als Weiße Ware bezeichnet) ist kein leichtes und unbeschwertes Unterfangen. Bereits die Lieferanten und Händler im stationären Fachhandel müssen eine Vielzahl an komplizierten und unübersichtlichen Vorschriften beachten. Dasselbe und sogar noch ein bisschen mehr muss der Versand- und Internethändler wissen.

Verkauf von Chemie10.08.2007

Bitte beachten: Das Anbieten von chemikalischen Produkten im Internet will gelernt sein!

Zur Zeit sind einige Abmahnungen im Umlauf, die sich an diejenigen Anbieter von chemikalischen Produkten richten, die dem Chemikaliengesetz nicht genügend Beachtung schenken. Dieses sieht beispielsweise vor, dass bei der Werbung für Biozid-Produkte ein ausdrücklicher Warnhinweis erfolgt.

04.01.2007

Abmahngefahr - Verstöße gegen das neue Elektronikgesetz haben Folgen!

Die IT-Recht Kanzlei hat zur Zeit vermehrt mit Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen das neue ElektroG („Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“) zu tun.

24.01.2008

LG Dresden sowie LG Leipzig: Einsatz von AGB sind für Onlinehändler Pflicht!

Das Landgericht Leipzig und das Landgericht Dresden haben jeweils durch Beschluss entschieden, dass es abmahnfähig sei, wenn ein Onlinehändler nicht darüber informiere, wie Kaufverträge mit dem Verbraucher zustandekommen.

Verkauf von Büchern06.11.2007

Fragenkatalog zum Buchpreisbindungsgesetz

Beim Buchhandel ist das Buchpreisbindungsgesetz unbedingt zu beachten. Dies wird sicherlich jedem bekannt sein, der im Buchhandel tätig ist. Doch um einen rechtssicheren Verkauf der dem Buchpreisbindungsgesetz unterliegenden Waren zu gewährleisten, sind einige Punkte zu beachten. Unser Fragenkatalog soll Ihnen dabei einige grundlegende Fragen beantworten.

05.01.2001

Die Protected Shops GmbH bezieht Position zur Widerrufsfrist bei eBay

Mehrere Entscheidungen zum Thema „Widerrufsbelehrung bei Internetauktionen“ haben das letzte Jahr die Gemüter besonders erregt. So haben beispielsweise sowohl das Berliner Kammergericht (2. KG, Beschluss v. 18.07.2006, Az. 5 W 156/06) als auch das OLG Hamburg (OLG Hamburg, Urteil v. 24.08.2006, Az. 3 U 103/06) entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, nach der bei einer Auktion über eine Internet-Versteigerungsplattform ein zweiwöchiges Widerrufsrecht eingeräumt wird, inhaltlich unrichtig ist.

28.02.2007

Erste Amazon-Händler werden abgemahnt!

Der Protected Shops GmbH liegt die erste Abmahnung vor, welche sich an einen Händler richtet, der über www.amazon.de Elektronikwaren an Endverbraucher vertreibt. Die Abmahnung entstammt der Feder einer Rechtsanwaltskanzlei, die im Auftrag der (in einschlägigen Kreisen als recht abmahnfreudig bekannten) e-tail GmbH erstellt wurde. Dabei legte die e-tail GmbH ihrem auf dem amazon-Marktplatz tätigen Wettbewerber zur Last, dass dieser seine Kunden nicht ordnungsgemäß über das ihm zustehende Rückgaberecht belehrt habe.

04.09.2006

OLG Hamburg - Bei eBay beträgt die Widerrufsfrist 1 Monat!

Es gibt ein weiteres, erst kürzlich veröffentlichtes, Urteil des OLG Hamburg (Urt. v. 24.08.2006 - Az.: 3 U 103/06). Dieses schloss sich der Rechtsauffassung des Kammergerichts Berlin an und entschied, dass die fernabsatzrechtliche Widerrufsfrist bei gewerblichen eBay-Geschäften nicht 14 Tage beträgt, sondern vielmehr einen Monat.

 

 
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