Es wurden 7 Artikel zu Ihrer Suchanfrage nach "angaben energieeffizienzklasse energieverbrauch" gefunden.
Verkäufer von "weisser Ware" haben Kennzeichnungspflichten zu beachten!Die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) verpflichtet den Händler, beim Verkauf von weißer Ware, nämlich elektrische Haushaltswaschmaschinen, elektrische Haushaltskühl- und Gefriergeräte, kombinierte Haushalts-Wasch-Trockenautomaten, elektrische Haushaltswäschetrockner, Haushaltsgeschirrspüler und Elektrobacköfen die Energieeffizienzklasse und/oder den Energieverbrauch anzugeben.
LG Bielefeld: Ein Verkauf von Haushaltsleuchtstofflampen und Haushaltslampen ohne Kennzeichnung nach dem EnVKV ist wettbewerbswidrigVor kurzem entschied das LG Bielefeld (Beschluss, Az.16 O 112/09), dass es wettbewerbswidrig sei, kennzeichnungspflichtiges Haushaltsleuchtstofflampen und Haushaltslampen über das Internet nach dem § 3 Abs. 1 EnVKV zu verkaufen oder anzubieten, ohne dass diese mit Angaben über den Energieverbrauch und anderen wichtigen Ressourcen und zusätzlichen Angaben gekennzeichnet sind.
Kennzeichnungspflichten für Haushaltskühlgeräte im Online-BereichErst vor kurzem wurden wegen unzureichender Angaben über Energieeffizienzklassen im Auftrag einer bekannten Elektronikkette massenhaft Abmahnungen verschickt. Aber auch unabhängig von diesen Abmahnungen ist die Tendenz zu beobachten, dass nun auch aufgrund fehlender Angaben zum Energieverbrauch abgemahnt wird.
LG Dresden: Falsche Energieetikettierungen bei Haushaltswaschmaschinen sind abmahnfähigDas LG Dresden stellte kürzlich fest, dass die Bezeichnung "Energie-Effizienzklasse A Plus" im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Waschmaschinen eine fehlerhafte Kennzeichnung und damit eine wettbewerbswidrige Werbung darstelle.
Klimagerätehersteller „Remko“ veröffentlicht Prospekt mit unzureichenden Angaben zur Energiekennzeichnung! Beim Verkauf von sog. „Weißer Ware“ im Internet haben Online-Händler umfangreiche technische Leistungsdaten (zur Energiekennzeichnung) zu veröffentlichen. Aber woher bezieht man derlei Informationen? Hersteller-Prospekten sollte man jedenfalls nicht blindlings trauen – wie ein aktueller Fall der IT-Recht Kanzlei zeigt!