Es wurden 7 Artikel zu Ihrer Suchanfrage nach "angebote anforderungen" gefunden.
OLG Stuttgart: Preisangaben in Preissuchmaschinen ohne Hinweis auf zusätzlich anfallende Versandkosten sind wettbewerbswidrigDas OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 17.01.2008, Az. 2 U 12/07, entschieden, dass es einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung darstellt, wenn eine Preisangabe ohne Liefer- und Versandkosten in eine Preissuchmaschine eingestellt wird. Zudem entschied das Gericht, dass derjenige Unternehmer, der über ein Internetangebot Dritter für seine Ware wirbt, voll verantwortlich dafür ist, dass seine Werbung bzw. Angebote den rechtlichen Anforderungen genügen.
Neues Abmahnrisiko: Fehlende Angaben in geschäftlichen E-MailsWie die IT-Recht-Kanzlei bereits berichtete, gelten seit 1. Januar 2007 neue Vorschriften für die im Rahmen einer elektronischen Korrespondenz von Gesellschaften zu machenden Pflichtangaben. Danach müssen nun auch Faxe und E-Mails den bisher nur für den Briefverkehr geltenden Anforderungen der §§ 37a, 125a HGB, 80 AktG, 25a GenG genügen. Davon betroffen sind alle deutschen Kaufleute, Handelsfirmen und ihre Angestellten, die nun jede geschäftliche E-Mail mit den für ihre Rechtsform gültigen Pflichtangaben versehen müssen.
OLG Frankfurt: Intransparenter Hinweis auf Versandkosten im Online-Shop ist wettbewerbswidrigDas OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 06.03.2008, Az. 6 U 85/07, entschieden, dass ein Hinweis auf anfallende Liefer- und Versandkosten in einem Online-Shop, der nicht den Anforderungen der Preisangabenverordnung genügt, wettbewerbswidrig ist.
Vorsicht bei der Einbindung von Grafikdateien mit Rechtstexten in eBay-ArtikelbeschreibungenMit Beschluss vom 06.11.2006 (Az. 6 W 203/06) hat das OLG Frankfurt eine neue Abmahnmöglichkeit bei eBay eröffnet. So sei es wettbewerbswidrig, Waren bei eBay anzubieten und dabei die Widerrufsbelehrung nicht in den Quelltext des eBay Angebots einzubinden, sondern in Form einer Grafikdatei von einem externen Server einblenden zu lassen.
Abmahnwelle wegen Verstößen gegen das TextilkennzeichnungsgesetzTextilhändler aufgepasst! Seit Kurzem lässt die VK Fashion Retail GmbH & Co Schwerin KG über eine Anwaltskanzlei aus Mayen verstärkt Online-Händler abmahnen, die Textilien über das Internet zum Verkauf anbieten und dabei angeblich gegen die Vorschriften des Textilkennzeichnungsgesetzes verstoßen.
Der rechtssichere Handel mit Spielsachen! Kampf dem Flammen- und Erstickungstod? „Viele Männer haben irgendein doofes Jungsspielzeug: Kettensägen, Aufsitzmäher, Eisenbahnen.“ Diese Worte* hatte wohl die EU-Kommission im Kopf, als sie den Richtlinienvorschlag KOM (2008) 9 ausgetüftelt hat. Die hierdurch vorgeschlagene Norm zur Sicherheit von Spielzeug wird in absehbarer Zeit in nationales Recht umgesetzt werden – und den E-Commerce wieder einige Nerven kosten. Darüber hinaus sollten Online-Händler, die mit magnetischem Spielzeug handeln, bereits jetzt die „Magnetspielzeug-Entscheidung“ beachten.
OLG Köln schließt sich der Rechtsprechung des OLG Hamburg und des KG Berlin zur Widerrufsfrist bei eBay anMit Urteil vom 03.08.2007, Az. 6 U 60/07, hat sich nun auch das OLG Köln der Rechtsprechung des OLG Hamburg (Urteil v. 24.08.2006, Az. 3 U 103/06) und des KG Berlin (Beschluss v. 18.07.2006, Az. 5 W 156/06) zur Dauer der Widerrufsfrist bei Fernabsatzgeschäften über die Internetplattform eBay angeschlossen.
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