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Erster eBay-Händler aufgrund erneuter eBay-Panne abgemahntWie die IT-Recht Kanzlei erst kürzlich berichtete, wurden aufgrund einer technischen Panne des Internetportals eBay bei zahlreichen eBay-Händlern die bei eBay für das Feld "Rücknahmebedingungen" hinterlegten Widerrufsbelehrungen nicht angezeigt. Stattdessen erschien in diesen Fällen oftmals der Text „"Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück". Der IT-Recht Kanzlei ist nun der erste Abmahnfall in diesem Zusammenhang bekannt geworden.
Sind Teillieferungs- und Vorkasseklauseln in AGB sowie die Werbung mit Selbstverständlichkeiten wettbewerbswidrig?Einen sehr interessanten Beschluss hat das OLG Hamburg (Beschluss vom 13.11.2006 5 W 162/06) Ende letzten Jahres erlassen. Dabei ging es insbesondere um die Frage der Abmahnfähigkeit mehrerer AGB-Klauseln, die sich immer wieder in typischen Onlineshop-AGB befinden - wie etwa die Klausel „Teillieferungen sind zulässig“ ( = 332.000 Google-Treffer) oder „Versand der Ware erfolgt gegen Vorkasse“ ( = 732.000 Google-Treffer).
Achtung Abmahnung: Können Sie sich auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirklich verlassen?Nachfolgend präsentiert die IT-Recht Kanzlei eine Übersicht derjenigen AGB-Klauseln, die immer mal wieder gerne abgemahnt werden. Schon an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Gerichte in Deutschland die Abmahnfähigkeit von AGB-Klauseln recht unterschiedlich bewerten. So sind manche Gerichte der Ansicht, dass AGB-Klauseln so gut wie gar nicht abmahnfähig sind. Andere setzen dagegen bereits jeden kleineren rechtlichen Fehler mit einem „nicht nur unerheblichen“ (und damit auch abmahnfähigen) Wettbewerbsverstoß gleich.
Zweiwöchiges Widerrufsrecht bei Amazon doch nicht wettbewerbswidrig?Wie der Mediendienst www.shopbetreiber-blog.de berichtet, hat das Landgericht Berlin mit Urteil v. 24.5.2007 (16 O 149/07) entschieden, dass die Verwendung einer Widerrufsbelehrung, die auf eine zweiwöchige Widerrufsfrist für Verbraucher hinweist, im Zusammenhang mit Verkaufsgeschäften über die Internetplattform amazon-Marketplace in der Regel nicht unzulässig und/oder wettbewerbswidrig ist.
Fragenkatalog zum BuchpreisbindungsgesetzBeim Buchhandel ist das Buchpreisbindungsgesetz unbedingt zu beachten. Dies wird sicherlich jedem bekannt sein, der im Buchhandel tätig ist. Doch um einen rechtssicheren Verkauf der dem Buchpreisbindungsgesetz unterliegenden Waren zu gewährleisten, sind einige Punkte zu beachten. Unser Fragenkatalog soll Ihnen dabei einige grundlegende Fragen beantworten.
Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 223 Abmahngründe!)Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die mehr als 200 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.
Buchpreisbindung: Für Buchhändler auch im Internet zwingend relevant – FAQDie Buchpreisbindung geht jeden an, der neue Bücher gewerblich vertreibt. Dürfen etwa Online-Händler ihre Bücher versandkostenfrei verschicken? Sind beim Verkauf von Büchern kleine Zugaben erlaubt? Welche Bonusprogramme sind überhaupt beim Verkauf von Büchern möglich? Die Protected Shops GmbH beantwortet die 30 meistgestellten Fragen der letzten Jahre.
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