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BGH: Sternchenhinweis bei Preisanagben im Internet ausreichendDer u. a. für Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat mit Urteil vom 4. Oktober 2007 – I ZR 22/05 - entschieden, dass bei Preisangaben im Internet ein klarer und unmissverständlicher Sternchenhinweis auf die im Preis enthaltene Umsatzsteuer den gesetzlichen Anforderungen genügt. Außerdem stellte der BGH klar, dass der Händler zu einer Information der Verbraucher über gesetzliche Gewährleistungsvorschriften nicht verpflichtet ist.
Vorsicht bei der Klausel "Teillieferung und Teilabrechnung sind zulässig"!Das Verwenden der Klausel "Teillieferung und Teilabrechnung sind zulässig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellt eine unzulässige Beschränkung von Zurückbehaltungs- und Rücktrittsrechten des Kunden dar und ist daher unwirksam. Außerdem stellt die Verwendung dieser Klausel ein wettbewerbswidriges Verhalten dar, welches von Mitbewerbern abgemahnt werden kann. Dies hat das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 25. Januar 2008 (Az. 5 W 344/07) entschieden.
BGH zu Preisangaben im InternetversandhandelDer u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einer heute verkündeten Entscheidung dazu Stellung genommen, in welcher Weise im Internethandel auf die nach der Preisangabenverordnung vorgeschriebenen Angaben zur Umsatzsteuer und zu den Liefer- und Versandkosten hingewiesen werden muss.
Neues Abmahnrisiko: Fehlende Angaben in geschäftlichen E-MailsWie die IT-Recht-Kanzlei bereits berichtete, gelten seit 1. Januar 2007 neue Vorschriften für die im Rahmen einer elektronischen Korrespondenz von Gesellschaften zu machenden Pflichtangaben. Danach müssen nun auch Faxe und E-Mails den bisher nur für den Briefverkehr geltenden Anforderungen der §§ 37a, 125a HGB, 80 AktG, 25a GenG genügen. Davon betroffen sind alle deutschen Kaufleute, Handelsfirmen und ihre Angestellten, die nun jede geschäftliche E-Mail mit den für ihre Rechtsform gültigen Pflichtangaben versehen müssen.
Lebensmittelwerbung: Ein Jahr Health-Claims-Verordnung – Ist sie Ihnen schon bekannt?Seit 1. Juli 2007 gilt die sog. Health-Claims-Verordnung (Verordnung Nr. 1924/2006). Dabei handelt es sich um eine unmittelbar in Deutschland geltende gesetzliche Regelung, die im Rahmen von Lebensmittelwerbung einen stärken Verbraucher- und Gesundheitsschutz bezweckt. In ihr ist geregelt, was Hersteller und Händler bei krankheits-, gesundheits- und nährwertbezogenen Werbeangaben zu beachten haben. Die IT-Recht Kanzlei stellt im Folgenden vor, was diese Verordnung im Kern regelt und was Sie als betroffener Händler in jedem Fall beachten müssen.
Zweiwöchiges Widerrufsrecht bei Amazon doch nicht wettbewerbswidrig?Wie der Mediendienst www.shopbetreiber-blog.de berichtet, hat das Landgericht Berlin mit Urteil v. 24.5.2007 (16 O 149/07) entschieden, dass die Verwendung einer Widerrufsbelehrung, die auf eine zweiwöchige Widerrufsfrist für Verbraucher hinweist, im Zusammenhang mit Verkaufsgeschäften über die Internetplattform amazon-Marketplace in der Regel nicht unzulässig und/oder wettbewerbswidrig ist.
Gastbeitrag von RA Dr. iur. F. Schäfer: "Versicherter Versand" bei eBay ist abmahnfähigAn die Tatsache, daß bei ebay die Wahl der falschen Versandart wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben kann, haben sich die ebay-Händler ja schon gewöhnt. In Abmahnkreisen ist es beispielsweise bestens bekannt, daß der Hinweis auf unversicherten Versand ohne weitergehende ausdrückliche Erläuterungen bezüglich des beim Verkäufer verbleibenden Risikos für Versandverluste das Tor für eine kostenträchtige Abmahnung aufstoßen kann.
Achtung: Klauseln zur "Nichtannahme unfrei zurückgesandter Ware" sind abmahnfähigZur Zeit sind es vor allem zwei Gerichte, die sich gemeinsam zum Ziel gesetzt zu haben scheinen, die von Onlinehändlern zu beachtenden rechtlichen Vorgaben höher und höher zu schrauben und damit das Leben der Onlinehändler immer weiter zu erschweren - nämlich das OLG Hamburg, wie auch das KG Berlin.
Achtung Abmahnung: Werbung für eine Seife als dermatologisches Heilmittel ist ohne wissenschaftliche Absicherung irreführendDie Werbung für eine "Naturblock-Seife” ist dann irreführend wenn, ihr die unterschiedlichsten Heilwirkungen im dermatologischen Bereich zugeschrieben werden, sie aber die beschriebenen Wirkungen tatsächlich nicht hat oder diese nicht hinreichend wissenschaftlich gesichert sind.
Abmahngefahr bei fehlender Grundpreisangabe in eBay-AngebotenWer als Online-Händler bei eBay mit Waren handelt, die in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, muss nach der Preisangabenverordnung neben dem Produktendpreis auch den Grundpreis bezogen auf eine bestimmte Mengeneinheit angeben, wenn die Ware auch oder nur über die „Sofort Kaufen“-Option angeboten wird.
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