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Landgericht Bochum: Sieben falsche AGB Klausel rechtfertigen einen Streitwert von 25.000 EuroIm vorliegenden Fall hat der Kläger sieben falsche AGB-Klauseln des Beklagten (Online-Händler) abgemahnt. Das Landgericht Bochum hält hier die Bemessung des Streitwerts auf 25.000 Euro für angemessen. Dies ergibt vorliegend ein Kostenerstattungsanspruch des Klägers i.H.v. 911,8 Euro (inklusive der Auslagenpauschale).
LG Koblenz: Kein Altersverifikationssystem bei Tabak- und Alkoholversand nötig!Das Landgericht Koblenz entschied im August letzten Jahres (2007), dass der Vertrieb von Tabakwaren (und Alkohol) über das Internet keinen jugendschutzrechtlichen Beschränkungen unterliegt. Insbesondere sei § 10 JuSchG nicht anwendbar.
Die Magnetspielzeugverordnung: Über Bauchschmerzen im SpielwarenhandelWie bereits durch die IT-Recht Kanzlei berichtet, unterliegen Magnetspielzeuge nach der Entscheidung 2008/329/EG der Europäischen Kommission einer eigenen Kennzeichnungspflicht. Hierdurch soll auf die Gefahren aufmerksam gemacht werden, die verschluckte Magnete für den menschlichen Körper bergen.
Rechtssicherheit: Online-Händler müssen nicht über gesetzliche Gewährleistungsbestimmungen informieren!Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) stellt es keinen Abmahngrund dar, wenn die AGB eines Online-Händlers keine Bestimmungen zu den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften enthalten.
LG Bamberg: Sechs falsche AGB-Klauseln rechtfertigen einen Streitwert i.H.v. 15.000 EuroDas Landgericht Bamberg entschied mit Beschluss vom 03.07.2008, dass diverse AGB-Klauseln eines Onlineshop-Betreibers abmahnfähig seien. So etwa auch die Klausel: "Sämtliche Angaben über Lieferzeiten sind stets unverbindlich".
Vorsicht bei der Einbindung von Grafikdateien mit Rechtstexten in eBay-ArtikelbeschreibungenMit Beschluss vom 06.11.2006 (Az. 6 W 203/06) hat das OLG Frankfurt eine neue Abmahnmöglichkeit bei eBay eröffnet. So sei es wettbewerbswidrig, Waren bei eBay anzubieten und dabei die Widerrufsbelehrung nicht in den Quelltext des eBay Angebots einzubinden, sondern in Form einer Grafikdatei von einem externen Server einblenden zu lassen.
LG Münster: Zehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro StreitwertDas Landgericht Münster setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 16.10.2008 / Az. 025-O-144/08) einen Streitwert von 20.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt zehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
Wettbewerbszentrale lehnt Annahme von Drittunterwerfungserklärungen abIn letzter Zeit sind immer mehr Händler, die wegen Wettbewerbsverstößen von Mitbewerbern abgemahnt wurden, dazu übergegangen, die geforderte Unterwerfungserklärung nicht gegenüber dem unliebsamen Abmahner sondern im Wege einer so genannten Drittunterwerfung gegenüber der Wettbewerbszentrale mit Hauptsitz in Frankfurt am Main abzugeben.
Widerrufsbelehrung in Scrollkasten unter Umständen wettbewerbswidrigDie rechtssichere Gestaltung von Online-Shops bereitet im Hinblick auf den Verbraucherschutz vielen Shopbetreibern Kopfzerbrechen. Nun wurde eine Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 14.05.2007, Az: 3/8 O 25/07) bekannt, nach der die Darstellung der Widerrufsbelehrung für den Verbraucher allein in einem Scrollkasten unter Umständen wettbewerbswidrig ist und zu einer Abmahnung führen kann.
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