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Es wurde 1 Artikel zu Ihrer Suchanfrage nach "bagatelle wettbewerbsbeeinträchtigung" gefunden.

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04.10.2008

Die Aussage „24 Monate Garantie auf dieses Produkt!“ kann wettbewerbswidrig sein!

Die IT-Recht Kanzlei hat bereits mehrfach vor dem leichtfertigen Gebrauch von Aussagen zu Herstellergarantien gewarnt. Rechtlich unzureichende Formulierungen zu Garantien sind mittlerweile ein beliebter Abmahngrund. Auch das OLG Frankfurt hatte sich nun mit dem Fall eines Händlers zu beschäftigen, der seine Produkte mit einer 24-monatigen Garantie beworben hat – und daraufhin abgemahnt wurde.

 

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