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Die Magnetspielzeugverordnung: Über Bauchschmerzen im SpielwarenhandelWie bereits durch die IT-Recht Kanzlei berichtet, unterliegen Magnetspielzeuge nach der Entscheidung 2008/329/EG der Europäischen Kommission einer eigenen Kennzeichnungspflicht. Hierdurch soll auf die Gefahren aufmerksam gemacht werden, die verschluckte Magnete für den menschlichen Körper bergen.
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