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Es wurden 4 Artikel zu Ihrer Suchanfrage nach "berufung landgericht" gefunden.

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Verkauf von Modellflieger26.02.2008

KG Berlin: Rechtsmissbräuchliche Ausnutzung des so genannten fliegenden Gerichtsstandes

Für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten ist in Deutschland gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 UWG das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Wettbewerbshandlung begangen ist. Bei Wettbewerbsverstößen, die über das Internet begangen werden, trifft dies auf jedes deutsche Landgericht zu. Der Anspruchsteller kann sich demnach einen Gerichtsstand aussuchen. Man spricht insoweit vom so genannten fliegenden Gerichtsstand.

23.05.2007

LG Münster schiebt hohen Streitwerten bei einfach gelagerten Abmahnungen einen Riegel vor

Wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen liegt zumeist ein hoher Streitwert zugrunde, der vor einer Verteidigung abschrecken kann. So wurde etwa in einem vom LG Münster entschiedenen Fall ein Onlineshop-Händler bei einem Streitwert von 25.000 Euro (!) abgemahnt, da dieser die Klausel "unfrei versandte Rücksendungen werden nicht angenommen" auf seiner Internetpräsenz nutzte und seine Widerrufsbelehrung darüber hinaus auch andere kleinere Fehler enthielt.

Verkauf von CPU21.01.2008

CPU-Werbung: Ist die Bezeichnung "4 x 2,4 GHz = 9,6 GHz" eine irreführende Werbung?

Onlinehändler, die gewerblich CPUs im Internet vertreiben, sehen sich häufig mit der Frage konfrontiert, wie sie Multikern-Prozessoren bewerben dürfen. Ist es etwa zulässig, bei Multikern-Prozessoren die Prozessortaktung als Summe der Einzeltaktungen der einzelnen Kerne anzugeben?

Verkauf von CPU05.02.2009

KG Berlin: Die Aussage "Zwei CPU-Kerne 2x2800 MHz=5600 MHz" ist falsch und irreführend

Die IT-Recht Kanzlei hat von einer aktuellen Entscheidung des KG Berlin Kenntnis erlangt, welche die Werbung "Zwei CPU-Kerne 2x2800 MHz = 5600 MHz" als objektiv unwahr (und irreführend) bewertet. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass die angesprochenen Verkehrkreise nicht auf die Angabe "5600 MHz" hereinfallen würden. Die Beweislast liege insoweit bei dem Werbenden.

 

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