
Es wurden 44 Artikel zu Ihrer Suchanfrage nach "bgb regelung" gefunden.
EuGH zur Fernsehwerbung für medizinische und chirurgische kosmetische BehandlungenRechtsvorschriften, die zu einem Verbot von Werbung für medizinisch-chirurgische Behandlungen über nationale Fernsehsender führen, währen sie eine solche Werbung über lokale Fernsehsender erlauben, sind gemeinschaftwidrig.
Vorsicht bei der Klausel "Teillieferung und Teilabrechnung sind zulässig"!Das Verwenden der Klausel "Teillieferung und Teilabrechnung sind zulässig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellt eine unzulässige Beschränkung von Zurückbehaltungs- und Rücktrittsrechten des Kunden dar und ist daher unwirksam. Außerdem stellt die Verwendung dieser Klausel ein wettbewerbswidriges Verhalten dar, welches von Mitbewerbern abgemahnt werden kann. Dies hat das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 25. Januar 2008 (Az. 5 W 344/07) entschieden.
Gute Nachrichten für Opfer von Stadtplan-AbmahnungenSie ziehen sich durch unseren Arbeitsalltag, wie kaum ein anderes Thema - Stadtplan-Abmahnungen. Kaum eine Woche vergeht, in der nicht ein verzweifelter Inhaber einer Webseite anruft, der nun mehrere tausend Euro zahlen soll. Doch hier greift ab sofort die 100-Euro-Abmahnung.
Sie hilft nicht, ist keinesfalls ungefährlich, aber jeder hat sie - Die salvatorische KlauselFüttert man Google mit den Schlagwörtern „Salvatorische Klausel” und „AGB”, spuckt die Suchmaschine einem etwa 290.000 Treffer aus – folglich enthalten immer noch eine irrwitzige Zahl an Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine solche Klausel. Dies ist nicht wirklich verständlich, da die „salvatorische” Klausel bestenfalls unschädlich ist, sich aber im ungünstigsten Falle bei einer schlampigen Formulierung gar als Abmahngefahr entpuppen kann.
Hin- und Rücksendekosten bei Ausübung des WiderrufsrechtsWird dem Verbraucher (Käufer) durch den Unternehmer (Verkäufer) im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts ein Widerrufsrecht gemäß § 312 d BGB eingeräumt, wirft die Ausübung dieses Widerrufsrechts stets einige Fragen auf. Die uns am häufigsten gestellte Frage ist, wer bei Ausübung des Widerrufsrechts die Hin- und Rücksendekosten zu tragen hat. Zur Beantwortung dieser Frage muss zunächst strikt zwischen den Hin- und Rücksendekosten unterschieden werden.
Landgericht Hanau nimmt bei zu kurzer Widerrufsfrist Streitwert von 3333 Euro anWie nun bereits schon mehrfach berichtet, entspricht es der Rechtsauffassung des KG Berlin sowie des OLG Hamburg (zumindest des dritten Zivilsenats), dass über die eBay-Plattform dem Verbraucher eine 1-monatige Widerrufsfrist einzuräumen ist. Dem schließt sich jetzt auch das LG Hanau an - mit den altbekannten Argumenten. Interessant sind hierbei nur noch die Ausführungen zur Streitwertfestsetzung.
Abmahngefahr - Verstöße gegen das neue Elektronikgesetz haben Folgen!Die IT-Recht Kanzlei hat zur Zeit vermehrt mit Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen das neue ElektroG („Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“) zu tun.
Konkret: Zur Ausnahme des Widerrufsrechts beim Onlinehandel mit LebensmittelnDas Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen ist eine zentrale Regelung des Verbraucherschutzes. Allerdings gibt es auch Konstellationen, bei denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Aufgrund der schwammigen Gesetzesformulierung ist diesbezüglich beim Onlinehandel mit Lebensmitteln immer noch vieles unklar.
Achtung: Die e-Tail GmbH mahnt falsche Gewährleistungsklauseln bei eBay ab"Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistung bei gebrauchten Artikeln 12 Monate." Dieser (oder jeder ähnlich lautender) Satz wird zur Zeit von zehntausenden eBay-Händlern auf der eBay-Plattform in den jeweiligen Artikelbeschreibungen eingesetzt - und mittlerweile leider auch seitens der abmahnfreudigen e-Tail GmbH abgemahnt.
Achtung: Der Satz "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" in Widerrufsbelehrungen ist abmahnfähig!Laut der Suchmaschine „Google“ gibt es zur Zeit ca. 1.560.000 (!) Internetseiten, die sich der Formulierung ("Die Frist beginnt frühestens...") bedienen, welche in der Form auch dem gesetzlichem Widerrufsmuster zu entnehmen ist. Zu Unrecht, wie das OLG Hamm nun in einem erst wenigen Tage alten Beschluss (15.03.2007 - Az. 4 W 1/07) entschied.