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26.05.2008

Amtsgericht Bonn: Unberechtigt Abgemahnter kann u. U. Kosten für seine Rechtsverteidigung verlangen

Das Amtsgericht Bonn hat mit Urteil vom 29.04.2008 (Az. 2 C 525/07) entschieden, dass ein unberechtigt Abgemahnter im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs gegen den Abmahnenden auch die Kosten für eine notwendige Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts für die Rechtsverteidigung und rechtliche Prüfung des Sachverhalts verlangen kann.

Verkauf von Modellflieger27.03.2008

LG Bonn: Einstweilige Verfügungen sind bei Anhaltspunkten für ein rechtsmissbräuchliches Abmahnverhalten nachträglich aufzuheben

Das LG Bonn hat, entschieden, dass eine bereits erlassene einstweilige Verfügung aufzuheben und der zugrunde liegende Antrag zurückzuweisen ist, wenn nachträgliche Erkenntnisse seitens des Gerichts auch bei nur summarischer Prüfung für ein rechtsmissbräuchliches Abmahnverhalten sprechen.

 

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