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Es wurde 1 Artikel zu Ihrer Suchanfrage nach "elektrogeräte endverbraucher" gefunden.

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06.09.2007

Achtung: Auch der Handel mit Elektrogeräten kann nach dem ElektroG registrierungspflichtig sein!

Die IT-Recht-Kanzlei hatte bereits darüber berichtet , dass es bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht nach dem ElektroG zu drastischen Geldbußen kommen kann. Nun wurde der IT-Recht-Kanzlei ein neuer Fall zugetragen, in dem ein Online-Händler, der über einen Hersteller in Deutschland Elektrogeräte bezogen hatte, vom Umweltbundesamt wegen Verstoßes gegen die Registrierungspflicht nach § 6 Abs. 2 Satz 1 und 5 ElektroG zur Zahlung einer Geldbuße aufgefordert wird. Grund: Der Hersteller war selbst nicht bei der Stiftung EAR registriert. Die Höhe der vom Umweltbundesamt festgesetzten Geldbuße: 15.000,- €!

 

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