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Es wurden 39 Artikel zu Ihrer Suchanfrage nach "entscheidung abmahnung" gefunden.

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30.05.2007

Widerrufsbelehrung in Scrollkasten unter Umständen wettbewerbswidrig

Die rechtssichere Gestaltung von Online-Shops bereitet im Hinblick auf den Verbraucherschutz vielen Shopbetreibern Kopfzerbrechen. Nun wurde eine Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 14.05.2007, Az: 3/8 O 25/07) bekannt, nach der die Darstellung der Widerrufsbelehrung für den Verbraucher allein in einem Scrollkasten unter Umständen wettbewerbswidrig ist und zu einer Abmahnung führen kann.

04.03.2008

Vorsicht bei der Klausel "Teillieferung und Teilabrechnung sind zulässig"!

Das Verwenden der Klausel "Teillieferung und Teilabrechnung sind zulässig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellt eine unzulässige Beschränkung von Zurückbehaltungs- und Rücktrittsrechten des Kunden dar und ist daher unwirksam. Außerdem stellt die Verwendung dieser Klausel ein wettbewerbswidriges Verhalten dar, welches von Mitbewerbern abgemahnt werden kann. Dies hat das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 25. Januar 2008 (Az. 5 W 344/07) entschieden.

Verkauf von Modellflieger13.05.2008

Unternehmen dürfen für Abmahnung Anwälte einschalten

Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass in der Regel im Zuge einer Abmahnung auch die Anwaltskosten des Abmahnenden ersetzt werden müssen.

14.08.2008

OLG Bremen: Abmahnung als „Retourkutsche“ nicht rechtsmissbräuchlich

Die IT-Recht Kanzlei hatte bereits über zwei Entscheidungen des LG München I (Urteil vom 28.11.2007 - Az. 1 HK O 5136/07 und Urteil vom 16.01.2008 - Az. 1 HK O 8475/07) berichtet, nach denen Abmahnungen, die als Reaktion auf eine eigene Abmahnung gewissermaßen als „Retourkutsche“ ausgebracht werden, unter Umständen rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG sein können.

28.07.2007

Wende bei Spruchpraxis bez. hoher Streitwerte bei wettbewerbsrechtlich einfach gelagerten Abmahnungen?

Das OLG Düsseldorf fällte eine wirklich bemerkenswerte Entscheidung. So hatte das Gericht über den Streitwert einer Abmahnung zu befinden und setzte sich (im Gegensatz zu vielen anderen) im Einzelnen mit der konkreten Streitwertfestsetzung auseinander. Ergebnis: Ein äußerst maßvoller Streitwert von nur 500 Euro wurde festgesetzt.

Verkauf von Kondomen09.02.2009

Augen auf beim Handel mit schadhaften Kondomen

Nachdem die IT-Recht Kanzlei bereits allgemein über das Thema Onlinehandel mit Kondomen informiert hat (siehe hierzu Artikel vom 03.12.2008), beschäftigt sich die folgende Entscheidung mit dem Wettbewerbsverstoß beim Handel mit schadhaften Kondomen.

11.02.2009

Rechtsmissbräuchliche Abmahnung bei Verwendung falscher Widerrufsbelehrung wegen vorrangigem Gewinnerzielungsinteresse

Das LG Bielefeld befasste sich kürzlich mit der Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung einer falschen Widerrufsbelehrung innerhalb der von der BGB-Informationspflichtenverordnung (BGB-InfoV) vorgegebenen Übergangszeit sowie mit der Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen.

26.05.2008

Amtsgericht Bonn: Unberechtigt Abgemahnter kann u. U. Kosten für seine Rechtsverteidigung verlangen

Das Amtsgericht Bonn hat mit Urteil vom 29.04.2008 (Az. 2 C 525/07) entschieden, dass ein unberechtigt Abgemahnter im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs gegen den Abmahnenden auch die Kosten für eine notwendige Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts für die Rechtsverteidigung und rechtliche Prüfung des Sachverhalts verlangen kann.

Marktmacht11.02.2007

Neues Urteil zum Abmahnthema "unversicherter Versand"

Wie die IT-Recht-Kanzlei bereits berichtete, kann die Bezeichnung „unversicherter Versand“ ohne weitere Erläuterungen unter Umständen irreführend sein und daher eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen den Verwender nach sich ziehen. Das Landgericht Hamburg hat nun in einem Urteil vom 18.1.2007 (Az. 315 O 457/06) klargestellt, dass die Bezeichnung „unversicherter Versand“ bei Angeboten auf der Internetplattform eBay nicht zwangsläufig wettbewerbswidrig sein muss.

24.04.2008

"Peter“ ist nicht "Ralf“ – Abmahnen, aber richtig!

Dass ein falscher Vorname viel Geld sparen kann, das erlebte der Beklagte in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln. Es ging hier um die Frage, ob ihm eine Abmahnung zugegangen war, die per Einschreiben an einen Peter X gerichtet war. Der Beklagte heißt tatsächlich aber Ralf X.

 

 
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