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„Messer, Gabel, Scher’ und Licht…“ – vom kinder- und rechtssicheren Handel mit FeuerzeugenKein Witz: Feuerzeuge sind spaßbefreit – und keiner hat’s gemerkt. Auf Basis geltenden EU-Rechts verbietet die „Feuerzeug-Verordnung“ bereits seit dem 11. März 2008 alle Feuerzeuge „mit Unterhaltungseffekt“, und auch andere Feuerzeuge sind strikten Anforderungen unterworfen worden. Kürzlich erst wurde ein Klient der IT-Recht-Kanzlei von der zuständigen Behörde mit dem Vorwurf überrascht, er handle mit illegalen Waren.
Bagatellverstoß im Rahmen von ImpressumsangabenNach § 3 UWG sind nur solche unlauteren Wettbewerbshandlungen unzulässig, die nicht unerheblich sind. Bloße Bagatellverstöße sollen nicht zu Ansprüchen aus dem UWG führen. Fraglich ist jedoch stets, wo ein Bagatellverstoß aufhört und ein rechtlich relevanter Wettbewerbsverstoß beginnt.
EuGH zur Fernsehwerbung für medizinische und chirurgische kosmetische BehandlungenRechtsvorschriften, die zu einem Verbot von Werbung für medizinisch-chirurgische Behandlungen über nationale Fernsehsender führen, währen sie eine solche Werbung über lokale Fernsehsender erlauben, sind gemeinschaftwidrig.
Update: Kennzeichnungspflichten bei Lebensmitteln im Online-BereichWer im Internet mit Lebensmitteln handelt, sieht sich mit einem wuchernden Paragraphendschungel konfrontiert – die Zahl der Informations- und Kennzeichnungspflichten ist mittlerweile kaum noch überschaubar und treibt bisweilen auch recht skurrile Blüten.
Der rechtssichere Handel mit Spielsachen! Kampf dem Flammen- und Erstickungstod? „Viele Männer haben irgendein doofes Jungsspielzeug: Kettensägen, Aufsitzmäher, Eisenbahnen.“ Diese Worte* hatte wohl die EU-Kommission im Kopf, als sie den Richtlinienvorschlag KOM (2008) 9 ausgetüftelt hat. Die hierdurch vorgeschlagene Norm zur Sicherheit von Spielzeug wird in absehbarer Zeit in nationales Recht umgesetzt werden – und den E-Commerce wieder einige Nerven kosten. Darüber hinaus sollten Online-Händler, die mit magnetischem Spielzeug handeln, bereits jetzt die „Magnetspielzeug-Entscheidung“ beachten.
OLG Köln schließt sich der Rechtsprechung des OLG Hamburg und des KG Berlin zur Widerrufsfrist bei eBay anMit Urteil vom 03.08.2007, Az. 6 U 60/07, hat sich nun auch das OLG Köln der Rechtsprechung des OLG Hamburg (Urteil v. 24.08.2006, Az. 3 U 103/06) und des KG Berlin (Beschluss v. 18.07.2006, Az. 5 W 156/06) zur Dauer der Widerrufsfrist bei Fernabsatzgeschäften über die Internetplattform eBay angeschlossen.
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