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BGH zum vorzeitigen Abbruch einer eBay-AuktionDer BGH hat mit Urteil vom 08.06.2011 (Az.: VIII ZR 305/10) entschieden, dass eine vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion durch den Anbieter wegen Diebstahls des Verkaufsgegenstands zulässig ist und für den zum Zeitpunkt des Abbruchs der Auktion Höchstbietenden keinen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung begründet.
LG Bochum: Sechs wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20000 Euro StreitwertDas Landgericht Bochum setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. I-12 O 323/08) einen Streitwert von 20000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt sechs wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
Gute Nachrichten für Opfer von Stadtplan-AbmahnungenSie ziehen sich durch unseren Arbeitsalltag, wie kaum ein anderes Thema - Stadtplan-Abmahnungen. Kaum eine Woche vergeht, in der nicht ein verzweifelter Inhaber einer Webseite anruft, der nun mehrere tausend Euro zahlen soll. Doch hier greift ab sofort die 100-Euro-Abmahnung.
OLG Düsseldorf und OLG Hamburg uneinig bez. Streitwerten bei falscher WiderrufsbelehrungDas OLG Düsseldorf entschied bereits mehrfach, dass der Streitwert in Fällen eines Verstoßes gegen die fernabsatzrechtlichen Informationspflichten in der Regel zwischen 500,- und 900,- Euro anzusetzen ist. Dies ergäbe eine relativ moderate Abmahngebühr von ca. 100,- Euro. Ganz anders sieht es das OLG Hamburg.
Landgericht Bochum: Sieben falsche AGB Klausel rechtfertigen einen Streitwert von 25.000 EuroIm vorliegenden Fall hat der Kläger sieben falsche AGB-Klauseln des Beklagten (Online-Händler) abgemahnt. Das Landgericht Bochum hält hier die Bemessung des Streitwerts auf 25.000 Euro für angemessen. Dies ergibt vorliegend ein Kostenerstattungsanspruch des Klägers i.H.v. 911,8 Euro (inklusive der Auslagenpauschale).
Wende bei Spruchpraxis bez. hoher Streitwerte bei wettbewerbsrechtlich einfach gelagerten Abmahnungen?Das OLG Düsseldorf fällte eine wirklich bemerkenswerte Entscheidung. So hatte das Gericht über den Streitwert einer Abmahnung zu befinden und setzte sich (im Gegensatz zu vielen anderen) im Einzelnen mit der konkreten Streitwertfestsetzung auseinander. Ergebnis: Ein äußerst maßvoller Streitwert von nur 500 Euro wurde festgesetzt.
Hin- und Rücksendekosten bei Ausübung des WiderrufsrechtsWird dem Verbraucher (Käufer) durch den Unternehmer (Verkäufer) im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts ein Widerrufsrecht gemäß § 312 d BGB eingeräumt, wirft die Ausübung dieses Widerrufsrechts stets einige Fragen auf. Die uns am häufigsten gestellte Frage ist, wer bei Ausübung des Widerrufsrechts die Hin- und Rücksendekosten zu tragen hat. Zur Beantwortung dieser Frage muss zunächst strikt zwischen den Hin- und Rücksendekosten unterschieden werden.
Augen auf beim Spiele-Verkauf: (Online-Händler) aufgepasst beim Verkauf von Computer-SpielenDer Verkauf jugendgefährdender Medien stellt nicht nur ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz dar, sondern ist auch wettbewerbswidrig. Die Verantwortung für die Überwachung des eigenen Bestands kann nicht auf den Lieferanten oder Großhändler delegiert werden. Die Folgen eines Verstoßes können dabei richtig teuer werden, da ein Streitwert von 30.000 Euro gerechtfertigt ist, so das OLG Hamburg.
LG Bochum: Elf wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro StreitwertDas Landgericht Bochum setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 16.10.2008 / Az. I-13 O 216/08) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt elf wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
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