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Klimagerätehersteller REMKO bessert nach Mit News vom 30. Mai 2008 berichtete die IT-Recht Kanzlei, dass die in den "REMKO"-Prospekten enthaltenen Leistungsdaten nicht den rechtlichen Energiekennzeichnungsvorschriften genügen. Nun reagierte der Klimagerätehersteller REMKO und teilte der IT-Recht Kanzlei mit, dass mittlerweile alle Angaben gemäß der Durchführungsrichtlinie 2002/31/EG im Internet nachgebessert worden seien.