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Gleichzeitige Verwendung einer Widerrufs- und einer Rückgabebelehrung ist abmahnfähig„Widerrufs- oder Rückgaberecht – was ist günstiger für Online-Händler?“ So lautet die Überschrift eines Beitrags der IT-Recht Kanzlei, welcher im Einzelnen die jeweiligen Vor- und Nachteile der Widerrufs-bzw. der Rückgabebelehrung behandelt. Auf keinen Fall dürfen jedoch die beiden Belehrungen einfach gleichzeitig verwendet werden, wie das Landgericht Frankfurt Ende letzten Jahres entschied (Urteil vom 01.11.2006 AZ: 3-08 0 164/06).
Abmahnung erhalten? Beachten Sie die Checkliste!Abmahnung - Sie sind im Internet aktiv? Sie laden Musik und Filme aus dem Internet, haben eine eigene Homepage, auf der Sie viele Bilder verwenden, oder schreiben einen Blog? Oder Sie verkaufen und versteigern Waren im Internet, haben vielleicht sogar einen eigenen Online-Shop? Dann sind Sie potentiell gefährdet, abgemahnt zu werden.
Streitwert bei wettbewerbswidrigen AGB-KlauselnDas Landgericht Berlin hat im Rahmen eines erst kürzlich ergangenen Beschlusses entschieden, dass falsche AGB durchaus abgemahnt werden können. Pro wettbewerbswidrige AGB-Klausel wurde dabei ein Streitwert von bis zu 5000 Euro zugebilligt. Insgesamt wurde im vorliegenden Verfahren der Streitwert auf 47.000 Euro festgesetzt.
„Messer, Gabel, Scher’ und Licht…“ – vom kinder- und rechtssicheren Handel mit FeuerzeugenKein Witz: Feuerzeuge sind spaßbefreit – und keiner hat’s gemerkt. Auf Basis geltenden EU-Rechts verbietet die „Feuerzeug-Verordnung“ bereits seit dem 11. März 2008 alle Feuerzeuge „mit Unterhaltungseffekt“, und auch andere Feuerzeuge sind strikten Anforderungen unterworfen worden. Kürzlich erst wurde ein Klient der IT-Recht-Kanzlei von der zuständigen Behörde mit dem Vorwurf überrascht, er handle mit illegalen Waren.
Der Jugendschutzbeauftragte und das InternetNur wenige Anbieter jugendgefährdenden oder entwicklungsbeeinträchtigenden Internetangeboten, beispielsweise sog. 3D-Shooter oder Erotikangeboten, sind sich darüber im Klaren wie wichtig die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten ist.
Abmahnungen: PKW-Onlinehändler haben zwingend die PKW-EnVKV zu beachten!Spätestens seitdem vermehrt Verstöße gegen die PKW- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ("PKW-EnVKV"), abgemahnt werden, sehen sich Onlinehändler vor die Aufgabe gestellt, bei ihrer Werbung für neue Personenkraftwagen die komplizierten Bestimmungen der Verordnung umzusetzen. Die IT-Recht Kanzlei hilft und beantwortet im Folgenden die häufigsten Fragen bei der Umsetzung der sich aus der PKW-EnVKV ergebenden Kennzeichnungspflichten.
Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 223 Abmahngründe!)Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die mehr als 200 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.
FAQ: "Textilkennzeichnungsgesetz, Abmahnung und Prävention“ - Folge 2: Kennzeichnungspflicht bestimmter TextilerzeugnisseDas Textilkennzeichnungsgesetz ("TextilKennzG") ist in aller Munde. Dies liegt daran, dass nur wenige Textilhändler den rechtssicheren Verkauf von Textilerzeugnissen im Internet tatsächlich beherrschen - was wiederum von Abmahnern ausgenutzt wird. Folge 2 unserer FAQ zum TextilKennzG zeigt Ihnen, wie Sie sich vor Abmahnungen schützen können, wie im Einzelnen die Textil-Kennzeichnungspflicht umzusetzen ist und was man hierbei insbesondere bei eBay zu beachten hat.
Achtung Abmahnung: Können Sie sich auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirklich verlassen?Nachfolgend präsentiert die IT-Recht Kanzlei eine Übersicht derjenigen AGB-Klauseln, die immer mal wieder gerne abgemahnt werden. Schon an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Gerichte in Deutschland die Abmahnfähigkeit von AGB-Klauseln recht unterschiedlich bewerten. So sind manche Gerichte der Ansicht, dass AGB-Klauseln so gut wie gar nicht abmahnfähig sind. Andere setzen dagegen bereits jeden kleineren rechtlichen Fehler mit einem „nicht nur unerheblichen“ (und damit auch abmahnfähigen) Wettbewerbsverstoß gleich.
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