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Vorsicht bei der Klausel "Teillieferung und Teilabrechnung sind zulässig"!Das Verwenden der Klausel "Teillieferung und Teilabrechnung sind zulässig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellt eine unzulässige Beschränkung von Zurückbehaltungs- und Rücktrittsrechten des Kunden dar und ist daher unwirksam. Außerdem stellt die Verwendung dieser Klausel ein wettbewerbswidriges Verhalten dar, welches von Mitbewerbern abgemahnt werden kann. Dies hat das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 25. Januar 2008 (Az. 5 W 344/07) entschieden.
"Peter“ ist nicht "Ralf“ – Abmahnen, aber richtig!Dass ein falscher Vorname viel Geld sparen kann, das erlebte der Beklagte in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln. Es ging hier um die Frage, ob ihm eine Abmahnung zugegangen war, die per Einschreiben an einen Peter X gerichtet war. Der Beklagte heißt tatsächlich aber Ralf X.
OLG Frankfurt: Intransparenter Hinweis auf Versandkosten im Online-Shop ist wettbewerbswidrigDas OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 06.03.2008, Az. 6 U 85/07, entschieden, dass ein Hinweis auf anfallende Liefer- und Versandkosten in einem Online-Shop, der nicht den Anforderungen der Preisangabenverordnung genügt, wettbewerbswidrig ist.
Abmahngefahr: Leistungszeitangaben wie "in der Regel" oder "ca." müssen vermieden werden!Die Verunsicherung, wie im Internet rechtssicher Ware angeboten werden kann, wächst weiter. Hierzu trägt auch die neuste Entscheidung des Kammergerichts Berlin bei. Demnach sei es gegenüber Verbrauchern wettbewerbswidrig, bei Angaben über den Zeitpunkt der Übergabe der gekauften Ware an das Transportunternehmen die Wendung „in der Regel“ zu gebrauchen.
Falsche Bestimmungen über das Zustandekommen von Verträgen können abgemahnt werdenGemäß § 312 c I, II BGB hat der Unternehmer den Verbraucher darüber zu informieren, wie der Vertrag zwischen den Parteien zustande kommt - das gilt selbstverständlich auch für die eBay-Plattform. Aber Vorsicht: Viele Onlinehändler haben sich für ihren Online-Shop AGB stricken lassen, die sie auch einfach ohne weitere rechtliche Prüfung bei eBay einsetzen. Dies kann jedoch fatale Folgen haben, wie eine aktuelle Entscheidung des OLG Hamburg (wieder einmal!) zeigt.
LG Bückeburg: „abenteuerlich“ überhöhter Gegenstandswert in einer Abmahnung spricht für RechtsmissbrauchMit Urteil vom 22.04.2008 (Az. 2 O 62/08) wies das LG Bückeburg den Antrag eines Online-Händlers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Wettbewerber wegen Rechtsmissbrauchs zurück. Darüber hinaus nahm es zu einigen beliebten Abmahngründen im Internet Stellung und kam dabei zu teilweise überraschenden Ergebnissen.
Buchpreisbindung: Für Buchhändler auch im Internet zwingend relevant – FAQDie Buchpreisbindung geht jeden an, der neue Bücher gewerblich vertreibt. Dürfen etwa Online-Händler ihre Bücher versandkostenfrei verschicken? Sind beim Verkauf von Büchern kleine Zugaben erlaubt? Welche Bonusprogramme sind überhaupt beim Verkauf von Büchern möglich? Die Protected Shops GmbH beantwortet die 30 meistgestellten Fragen der letzten Jahre.