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OVG Rheinland-Pfalz: Deutscher Wein darf französische Bezeichnung Réserve/Grande Réserve führenEin deutscher Wein darf bei Einhaltung einer besonderen Qualität mit den französischen Begriffen „Réserve/Grande Réserve“ oder der deutschen Angabe „Privat-Reserve“ bezeichÂnet und in den Verkehr gebracht werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.