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Landgericht Berlin: Nimmt bis zu 5000 Euro Streitwert pro wettbewerbswidrige AGB-Klausel an!Das Landgericht hat im Rahmen eines erst kürzlich ergangenen Beschlusses entschieden, dass falsche AGB durchaus abgemahnt werden können. Zugebilligter Streitwert: Bis zu 5000 Euro - pro wettbewerbswidrige AGB-Klausel! Insgesamt wurde im vorliegenden Verfahren der Streitwert auf 47.000 Euro festgesetzt.
Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 223 Abmahngründe!)Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die mehr als 200 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.
| Dokumente: | Muster Widerrufsbelehrung |