Es wurden 127 Artikel zu Ihrer Suchanfrage nach "händler" gefunden.
Können Hersteller eigentlich Online-Händler abmahnen?Vor kurzem wendete sich ein Online-Händler (von Textilien) an die IT-Recht Kanzlei, der von einem Textilhersteller abgemahnt worden ist. Der Händler war der Meinung, dass der Hersteller ihn gar nicht hätte abmahnen dürfen – schließlich fehle es an einem konkreten Wettbewerbsverhältnis. Ist dies richtig?
Achtung: Falsch platzierte Darstellungen von Grundpreisangaben werden abgemahntDie IT-Recht Kanzlei berichtete bereits darüber, dass Händler in bestimmten Fällen zur Angabe des Grundpreises verpflichtet sein können. Nun wurde ein Händler abgemahnt, der zwar auf die Grundpreisangaben hingewiesen hat - nur eben leider nicht an der richtigen Stelle...
Online-Shops: Häufiger Fehler bei nach Gewicht gestaffelten VersandkostenangabenNach § 1 Abs.2 S.2 PAngVO sind Onlinehändler verpflichtet, neben dem Endpreis auch anzugeben, ob zusätzlich Versandkosten anfallen. Online-Händler, die ihre Versandkosten nach Gewicht staffeln, haben ihren Artikelbeschreibungen zwingend Gewichtsangaben beizufügen!
eBay-Panne: eBay sagt betroffenen Händlern Unterstützung zuDie IT-Recht Kanzlei berichtete kürzlich über den Fall eines eBay-Händlers, der wegen einer kurzfristig aufgetretenen technischen Panne bei eBay, die zu einer falschen Darstellung seiner Rechtstexte führte, abgemahnt wurde. Nun wurde dem betroffenen Händler von eBay Unterstützung bei der Verteidigung gegen diese Abmahnung zugesagt.
Keine Chance den Abmahnungen: Verkauf von Weißer Ware im InternetDer Verkauf von Haushaltsgeräten (aufgrund ihrer Farbe auch gerne als Weiße Ware bezeichnet) ist kein leichtes und unbeschwertes Unterfangen. Bereits die Lieferanten und Händler im stationären Fachhandel müssen eine Vielzahl an komplizierten und unübersichtlichen Vorschriften beachten. Dasselbe und sogar noch ein bisschen mehr muss der Versand- und Internethändler wissen.
eBay-Panne führte zur AbmahnungAufgrund einer technischen Panne, die der Plattformbetreiber eBay zu verantworten hatte, wurde kürzlich ein eBay-Händler abgemahnt. Der Grund: Seine Widerrufsbelehrung, die er ausschließlich in dem hierfür vorgesehenen eBay-Textfeld „Rücknahme“ abgelegt hatte, wurde bei einer (von hunderten) Auktion nicht angezeigt.
Abmahnrisiko: Wenn die Artikelbeschreibung vom zugehörigen Foto abweicht...!Ein Händler hatte über eBay ein "Pilker-Set Ostsee/Dänemark 5 Stück" angeboten. Das Angebot zeigte jedoch eine Abbildung, welche nicht 5 sondern vielmehr 6 Pilker darstellte. Folglich wich die Artikelbeschreibung hinsichtlich der beworbenen Stückzahl von dem zugehörigen Foto um genau einen Pilker ab. Dies sei abmahnfähig, so das Landgericht Kleve.