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Namenszusätze im Impressum können wettbewerbswidrig seinWer als nicht im Handelsregister eingetragener Gewerbetreibender über das Internet Waren oder Dienstleistungen vertreibt, muss in seinem Impressum bestimmte Informationen zur Person etc. veröffentlichen. Vorsicht: Angaben wie etwa „Firma“ oder „Geschäftsführer“ können unter Umständen wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 1 des UWG sein.
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