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Irreführend: Werbung mit "Heilsteinen"Nach einem Urteil des LG Hamburg ist es irreführend und daher unzulässig sog. „Heilsteinen“ krankheitsvorbeugende oder krankheitslindernde Wirkung zuzumessen. Dies gilt selbst dann, wenn auf den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis bestimmter Heilwirkungen hingewiesen wird.
Vorsicht bei Inanspruchnahme von 0190er- oder 0900er MehrwertdienstrufnummerDas Landgericht Hildesheim hat im Rahmen einer einstweiligen Verfügung einem Online-Shopanbieter untersagt, 0900er-Servicenummern im geschäftlichen Verkehr anzubieten, ohne auf die durch eine Nutzung eben dieser Rufnummer entstehenden Kosten im Einzelnen hinzuweisen (Beschluss vom 26.09.2006, Az. 11 O 17/06).
Können Kleinunternehmer im Internet auf den Hinweis "inkl. Mwst." verzichten?Die PAngV sieht vor, dass derjenige, der über das Internet gewerblich Waren gegenüber Verbrauchern anbietet, seine Preise mit dem Hinweis zu versehen hat, dass die Umsatzsteuer bereits enthalten ist. Nur, wie hat sich hierbei der Kleinunternehmer zu verhalten, der im Sinne des § 19 UstG von der Umsatzsteuer befreit ist?
BGH: Sternchenhinweis bei Preisanagben im Internet ausreichendDer u. a. für Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat mit Urteil vom 4. Oktober 2007 – I ZR 22/05 - entschieden, dass bei Preisangaben im Internet ein klarer und unmissverständlicher Sternchenhinweis auf die im Preis enthaltene Umsatzsteuer den gesetzlichen Anforderungen genügt. Außerdem stellte der BGH klar, dass der Händler zu einer Information der Verbraucher über gesetzliche Gewährleistungsvorschriften nicht verpflichtet ist.
OLG Frankfurt: Intransparenter Hinweis auf Versandkosten im Online-Shop ist wettbewerbswidrigDas OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 06.03.2008, Az. 6 U 85/07, entschieden, dass ein Hinweis auf anfallende Liefer- und Versandkosten in einem Online-Shop, der nicht den Anforderungen der Preisangabenverordnung genügt, wettbewerbswidrig ist.
Bitte beachten: Neue rechtliche Vorgaben beim Einsatz von Mehrwertdiensterufnummern im InternetViele Gewerbetreibende setzen auf ihren gewerblichen Internetpräsenzen Servicerufnummern ein, um Endnutzern kostenpflichtige Dienst anzubieten - wie z.B. bestimmte Premium-Dienste, Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste, Service-Hotline etc. etc.. Ab dem 01.09.2007 traten nun einige Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft, die Sie als Diensteanbieter dringend beachten sollten. Ansonsten laufen Sie in Gefahr, kostenpflichtig abgemahnt zu werden.
Achtung Abmahnung: Wenn der Verpackungsverordnung nicht Genüge getan wird!Die IT-Recht Kanzlei hat bereits in einem anderen Beitrag ausführlich über die Verpackungsverordnung und der damit einhergehenden Abmahngefahr berichtet. Diese Gefahr ist auch real – so werden bereits Onlinehändler wegen Verstoßes etwa gegen § 6 der Verpackungsverordnung abgemahnt.
Beschreibung "neu" bei Waren ohne Originalverpackung zulässig?Das Landgericht Hannover hat sich kürzlich im Rahmen eines Urteils zu einigen recht interessanten Fragestellungen geäußert, die insbesondere Online-Händler interessieren dürften. So ging es etwa um die Frage, ob die Beschreibung „neu“ bei Geräten verwendet werden darf, die sich nicht mehr in der Originalverpackung befinden.
Die Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" stellen keine AGB dar!Nach Ansicht des OLG Hamm stellen die in einem Reklameprospekt enthaltenen Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Eine Überprüfung auf eine unangemessene Benachteiligung des Kunden im Sinne des AGB-Rechts scheide daher aus.
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