Es wurden 50 Artikel zu Ihrer Suchanfrage nach "insoweit" gefunden.
Werbung mit Testergebnissen ohne Fundstellenangabe ist wettbewerbsrechtlich unzulässigErst kürzlich hat sich die IT-Recht Kanzlei ausführlich mit der Problematik der "Werbung mit Testergebnissen" auseinandergesetzt. In dem Beitrag ging es insbesondere darum, dass den Werbenden bestimmte Hinweispflichten treffen können, wenn er mit Testergebnissen von Untersuchungsorganisationen (etwa der Stiftung Warentest) wirbt. Dazu gehört auch, dass Testergebnissen eine ordnungsgemäße Fundstellenangabe beizufügen ist - wie erst kürzlich das Oberlandesgericht Hamburg entschied.
Irreführend: Werbung mit "Heilsteinen"Nach einem Urteil des LG Hamburg ist es irreführend und daher unzulässig sog. „Heilsteinen“ krankheitsvorbeugende oder krankheitslindernde Wirkung zuzumessen. Dies gilt selbst dann, wenn auf den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis bestimmter Heilwirkungen hingewiesen wird.
KG Berlin: Die Aussage "Zwei CPU-Kerne 2x2800 MHz=5600 MHz" ist falsch und irreführendDie IT-Recht Kanzlei hat von einer aktuellen Entscheidung des KG Berlin Kenntnis erlangt, welche die Werbung "Zwei CPU-Kerne 2x2800 MHz = 5600 MHz" als objektiv unwahr (und irreführend) bewertet. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass die angesprochenen Verkehrkreise nicht auf die Angabe "5600 MHz" hereinfallen würden. Die Beweislast liege insoweit bei dem Werbenden.
KG Berlin: Rechtsmissbräuchliche Ausnutzung des so genannten fliegenden GerichtsstandesFür wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten ist in Deutschland gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 UWG das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Wettbewerbshandlung begangen ist. Bei Wettbewerbsverstößen, die über das Internet begangen werden, trifft dies auf jedes deutsche Landgericht zu. Der Anspruchsteller kann sich demnach einen Gerichtsstand aussuchen. Man spricht insoweit vom so genannten fliegenden Gerichtsstand.
Achtung: Falsch platzierte Darstellungen von Grundpreisangaben werden abgemahntDie IT-Recht Kanzlei berichtete bereits darüber, dass Händler in bestimmten Fällen zur Angabe des Grundpreises verpflichtet sein können. Nun wurde ein Händler abgemahnt, der zwar auf die Grundpreisangaben hingewiesen hat - nur eben leider nicht an der richtigen Stelle...
OLG Stuttgart: Preisangaben in Preissuchmaschinen ohne Hinweis auf zusätzlich anfallende Versandkosten sind wettbewerbswidrigDas OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 17.01.2008, Az. 2 U 12/07, entschieden, dass es einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung darstellt, wenn eine Preisangabe ohne Liefer- und Versandkosten in eine Preissuchmaschine eingestellt wird. Zudem entschied das Gericht, dass derjenige Unternehmer, der über ein Internetangebot Dritter für seine Ware wirbt, voll verantwortlich dafür ist, dass seine Werbung bzw. Angebote den rechtlichen Anforderungen genügen.
OLG Hamburg stiftet weitere Verwirrung im Punkto Wertersatzklausel bei eBayMit Beschluss vom 19.06.2007 (Az. 5 W 92/07) hat das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden, dass bei eBay ein Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme gem. § 357 Abs. 3 BGB geltend gemacht werden kann. Mit dieser Entscheidung setzt sich das Gericht in Widerspruch zu seiner eigenen Rechtsprechung!
OLG Hamburg verlangt Unrealisierbares von eBay-Händlern: eBay-Shops müssen Versandkosten ausweisenIn einem aktuellen Urteil des OLG Hamburg (Urt. v. 15.02.2007 - Az.: 3 U 253/06) ging es um die Frage, ob man abgemahnt werden kann, wenn man über seinen eBay-Shop Waren unter Angabe von Preisen mit der "Sofort kaufen"-Option anbietet, ohne hinreichend deutlich darauf hinzuweisen, ob und ggfs. in welcher Höhe zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen.
BGH: Sternchenhinweis bei Preisanagben im Internet ausreichendDer u. a. für Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat mit Urteil vom 4. Oktober 2007 – I ZR 22/05 - entschieden, dass bei Preisangaben im Internet ein klarer und unmissverständlicher Sternchenhinweis auf die im Preis enthaltene Umsatzsteuer den gesetzlichen Anforderungen genügt. Außerdem stellte der BGH klar, dass der Händler zu einer Information der Verbraucher über gesetzliche Gewährleistungsvorschriften nicht verpflichtet ist.
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