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Erste Amazon-Händler werden abgemahnt!Der Protected Shops GmbH liegt die erste Abmahnung vor, welche sich an einen Händler richtet, der über www.amazon.de Elektronikwaren an Endverbraucher vertreibt. Die Abmahnung entstammt der Feder einer Rechtsanwaltskanzlei, die im Auftrag der (in einschlägigen Kreisen als recht abmahnfreudig bekannten) e-tail GmbH erstellt wurde. Dabei legte die e-tail GmbH ihrem auf dem amazon-Marktplatz tätigen Wettbewerber zur Last, dass dieser seine Kunden nicht ordnungsgemäß über das ihm zustehende Rückgaberecht belehrt habe.
Mobile.de: Impressumspflicht für Angebote Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 18.12.2007 (Az.: I-20 U 17/07) entschieden, dass es sich bei Angeboten, die über die Internetplattform mobile.de veröffentlicht werden, um Teledienste im Sinne des Telemediengesetzes handelt und der Anbieter daher verpflichtet sei, ein ordnungsgemäßes Impressum vorzuhalten.
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