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LG Koblenz: Kein Altersverifikationssystem bei Tabak- und Alkoholversand nötig!Das Landgericht Koblenz entschied im August letzten Jahres (2007), dass der Vertrieb von Tabakwaren (und Alkohol) über das Internet keinen jugendschutzrechtlichen Beschränkungen unterliegt. Insbesondere sei § 10 JuSchG nicht anwendbar.
Augen auf beim Spiele-Verkauf: (Online-Händler) aufgepasst beim Verkauf von Computer-SpielenDer Verkauf jugendgefährdender Medien stellt nicht nur ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz dar, sondern ist auch wettbewerbswidrig. Die Verantwortung für die Überwachung des eigenen Bestands kann nicht auf den Lieferanten oder Großhändler delegiert werden. Die Folgen eines Verstoßes können dabei richtig teuer werden, da ein Streitwert von 30.000 Euro gerechtfertigt ist, so das OLG Hamburg.
Augen auf beim Spiele-Verkauf: (Online-Händler) aufgepasst beim Verkauf von Computer-Spielen Aufgepasst beim Spiele-Verkauf: (Online-Händler) Augen auf beim Verkauf von Computer-Spielen
Computer- und Konsolenspiele im Versandhandel: Die gesetzlichen Bestimmungen des JugendschutzgesetzesKonsolen- und Computerspiele im Versandhandel: Die gesetzlichen Bestimmungen innerhalb des Jugendschutzgesetzes
Wer innerhalb des Versandhandels Konsolen- und Computerspiele verkauft, hat vorwiegend die Bestimmungen des Jugendschutzes exakt im Auge zu behalten. Vor allem bei dem Verkauf von Konsolen- und Computerspielen, die jugendbeeinträchtigend oder jugendgefährdend sind, drohen Stolpersteine. In diesem Beitrag werden zwei aktuelle Entscheidungen zum Anlass genommen, welche generelle Regelungen hinsichtlich der Alterseinstufung bei Konsolen- und Computerspielen und deren Folgen sowie die besonderen Anforderungen für den Versandhandel vorstellen.
Handlungsanleitung: Wie verkauft man rechtssicher alkoholische Getränke im Internet?Wie verkauft man eigentlich rechtssicher alkoholische Getränke im Internet? Der nachfolgende Beitrag stellt im Einzelnen dar, welche rechtlichen Besonderheiten hierbei zu beachten sind. Dabei geht es insbesondere um die Auseinandersetzung mit drei rechtlichen Hürden, nämlich der Preisangabenverordnung, der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung sowie dem Jugendschutzgesetz.